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Mathias Hermann

    Das Dublin-System
    • Die Europäische Gemeinschaft geht inzwischen weit über die wirtschaftliche Integration der europäischen Staaten hinaus. Auch die Flüchtlings- und Einwanderungspolitik gehört zu den Angelegenheiten, die nicht mehr allein auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geregelt werden. Es gibt vielmehr eine gemeinsame Flüchtlings- und Einwanderungspolitik der Europäischen Gemeinschaft. Das Dublin System, welches die Zuständigkeit der Staaten zur Prüfung von Asylanträgen regelt, ist ein wichtiger Bestand-teil der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen des Flüchtlingsrechts. Zusätzlich sind aber auch europäische Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, in die Anwendung des Dublin Systems ein-gebunden. Zu diesen Staaten gehört auch die Schweiz.

      Das Dublin-System