Das Ortsbild ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB ein besonderes Schutzgut des Bauplanungsrechts, doch das Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung nach § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB wird in der Rechtsprechung und Literatur oft vernachlässigt. Diese Veröffentlichung beleuchtet die historische Entwicklung des Ortsbildschutzes in Deutschland und den Weg des Verbots in das BauGB. Der Autor differenziert das bundesrechtliche Bauplanungsrecht vom landesrechtlichen Bauordnungsrecht und dekonstruiert die Unmittelbarkeitsformel des BVerfG. Er argumentiert, dass die Trennung der Kompetenzräume durch eine Konkretisierung des Begriffs „Bodenrecht“ gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG erfolgen sollte. Zudem präzisiert er die Begriffe „Ortsbild“ und „Beeinträchtigung“ und kritisiert die Verwendung des „gebildeten Durchschnittsmenschen“ als Prüfungsmaßstab. Stattdessen schlägt er eine Kombination aus sachverständiger Kompetenz und richterlicher Bewertung vor. Der Autor grenzt auch das planungsrechtliche Beeinträchtigungsverbot von den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten ab und untersucht weitere gesetzliche Instrumente des Ortsbildschutzes, insbesondere die Erhaltungssatzung und örtliche Bauvorschriften. Im speziellen Teil wird die Baugerüstwerbung behandelt, wobei der Autor deren grundrechtlichen Schutz und die planungsrechtlichen Grenzen nach § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB analysiert. Abschließend werden weitere Zulässigkeitsschranken der Baugerü
Josef M. Vilsmeier Boeken
