Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) zielt darauf ab, die Würde älterer, betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen zu schützen und ihre körperliche sowie seelische Gesundheit zu bewahren. Als Präventionsgesetz legt das HGBP besonderen Wert auf Qualitätssicherung, kontinuierliche Fortbildung und Beratung der Dienste sowie auf die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Es führt Regelungen für ambulante Betreuungs- und Pflegedienste ein, kodifiziert ein 'Recht auf besonderen Schutz' und setzt die höchstrichterliche Rechtsprechung um, die freiheitsentziehende Maßnahmen zur Ausnahme macht. Die Autoren betonen den Präventionscharakter und die Bedeutung der ambulanten Betreuung im Rahmen des Schutzgesetzes. Der Kommentar zum HGBP behandelt alle relevanten Fragen und beleuchtet die einzigartige Betonung des Rechts auf gewaltfreie und menschenwürdige Betreuung. Er richtet sich an Fachkräfte, Aufsichtsbehörden und Gerichte, die mit der Anwendung des Gesetzes befasst sind. Die prägnanten Erläuterungen bieten umfassende Unterstützung im Alltag. Das Autorenteam besteht aus Experten der Prüfungs- und Beratungspraxis, der Aufsicht und der Wissenschaft, einschließlich des Hessischen Sozialministeriums. Der Herausgeber, Dr. Frank Theisen, war maßgeblich an der Erstellung des HGBP beteiligt.
Frank Theisen Volgorde van de boeken






- 2014
- 2003
Die Arbeit möchte Verbindungen zwischen Praxis und Rechtswissenschaft anhand ausgewählter Quellen vornehmlich des 12. Jahrhunderts aufzeigen. Damit sollen Zusammenhänge verdeutlicht und gegenseitige Beeinflussungen nachgewiesen werden. Anhand der Emphyteuse, einem aus der Spätantike stammenden Institut zur langfristigen Landverpachtung, wird versucht, die Bedeutung Römischen Rechts im Alltag bestimmter italienischer Regionen aufzuzeigen. Herangezogen werden die urkundlichen Überlieferungen aus verschiedenen Städten und kirchlichen Einrichtungen der Romagna und der Stadt Rom, um den rechtlichen Aufbau der langfristigen Verpachtung im täglichen Leben nachvollziehen zu können. Auf diese Weise wird eine Grundlage für die Untersuchung geschaffen, wie die Rechtsanwendung im Alltag vor sich ging. Dabei stellt sich immer die Frage, ob es sich nur um eine mechanische oder aber um eine folgerichtige Verwendung Römischen Rechts handelt. Aufgrund des vielfältigen Quellenmaterials können rechtliche Weiterentwicklungen der Emphyteuse in der Praxis des 12. Jahrhunderts analysiert werden. Dafür ist es notwendig, den Aufbau der Pachtverträge unter juristischen Gesichtspunkten zu betrachten, um daraus mögliche Rückschlüsse auf Neuerungen und Veränderungen ziehen zu können. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht daher die Auseinandersetzung mit den Alltagsquellen, Verträgen und vorhandenen Prozeßakten.
- 2002
Dieses Buch ist seit Jahren die erste monographische Untersuchung zum mittelalterlichen Stiftungsrecht. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Zuwendungen an die Kirche im 12. Jahrhundert, wobei durch die günstige Quellenlage die Urkundenüberlieferung des Klosters Fulda den Untersuchungsschwerpunkt bildet. Hier lassen sich insbesondere anhand der Urkunden und Regesten des Abtes Marquard (1150-1165) Entwicklungen und Tendenzen in den Zuwendungen verfolgen. Ziel dieses Buches ist es herauszufinden, wie im Hochmittelalter Stiftungen an kirchliche Institutionen aufgefasst wurden und welche rechtlichen Voraussetzungen dabei zum Tragen kamen. Sozialhistorische Fragen, die sich in der neueren Forschung finden, bezieht der Autor hier ausdrücklich mit ein. Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist der Nachweis der frühen Kenntnis des kanonischen Rechts im Kloster Fulda des 12. Jahrhunderts.