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1932: Altonaer Staatsanwälte manipulieren Beweise im Fall des 'Altonaer Blutsonntags', um kommunistische Verdächtige des Mordes zu verurteilen. 1933: Aufgrund dieser gefälschten Beweise verhängt das Altonaer Sondergericht vier Todesurteile, was die ersten 'legalen' Hinrichtungen der NS-Zeit markiert und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit entspricht. Ab 1945: Nach dem Ende des Dritten Reiches zeigt das Hamburger Gericht über Jahrzehnte hinweg Solidarität mit dem NS-Sondergericht. 1984: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens führt dazu, dass das Archiv in Schleswig für mehrere Monate nach Hamburg gebracht wird. Der Oberstaatsanwalt übersieht jedoch die Beweise für die Fälschungen und bestätigt die Todesurteile von 1933. 1990: Der Verfasser, ein juristischer Laie, entdeckt die Fälschungen im Archiv. Im Februar 1991 legt er alle Beweise bei der Hamburger Staatsanwaltschaft vor, die die Angelegenheit jedoch hinauszögert. Erst nach 17 Monaten wird ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. November 1992: Die Todesurteile von 1933 werden aufgehoben, doch die Öffentlichkeit bleibt über das Justizverbrechen im Unklaren. Manipulationen von Beweismitteln werden lediglich anonym erwähnt, während das Versagen der Staatsanwaltschaft in einem anderen Kommunique verschleiert wird. Anfang 1995 sind die Mitverurteilten der Hingerichteten noch nicht rehabilitiert, da die Staatsanwaltschaft mit anderen Aufgaben überforder
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Justizmanipulationen, Le on Schirmann
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1995
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