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Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat

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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Frage der Möglichkeit einer Enthaftung von Mitgliedern der Organe der Aktiengesellschaft durch externe Beratung im Rahmen der Binnenhaftung gemäß §§ 93, 116 AktG. Ausgehend von der Frage nach der dogmatischen Einordnung der Problemstellung werden unter Aufarbeitung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung die Anforderungen untersucht, die an eine derartige enthaftende Beratung durch einen organexternen Dritten zu stellen sind. Neben der enthaftenden Wirkung einer solchen Beratung wird im Weiteren der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beratung eine enthaftende Wirkung für alle Organmitglieder entfalten kann und ob sich die herausgearbeiteten Kriterien betreffend die externe Beratung bei gesetzlich gebundenen Entscheidungen im Rahmen des Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule i. S. d. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG übertragen lassen. Der Autor ist Rechtsanwalt in München.

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Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat, Kai-Klemens Wehlage

Taal
Jaar van publicatie
2021
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(Paperback)
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Titel
Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2021
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
222
ISBN10
3831648999
ISBN13
9783831648993
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Aantekening
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Frage der Möglichkeit einer Enthaftung von Mitgliedern der Organe der Aktiengesellschaft durch externe Beratung im Rahmen der Binnenhaftung gemäß §§ 93, 116 AktG. Ausgehend von der Frage nach der dogmatischen Einordnung der Problemstellung werden unter Aufarbeitung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung die Anforderungen untersucht, die an eine derartige enthaftende Beratung durch einen organexternen Dritten zu stellen sind. Neben der enthaftenden Wirkung einer solchen Beratung wird im Weiteren der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beratung eine enthaftende Wirkung für alle Organmitglieder entfalten kann und ob sich die herausgearbeiteten Kriterien betreffend die externe Beratung bei gesetzlich gebundenen Entscheidungen im Rahmen des Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule i. S. d. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG übertragen lassen. Der Autor ist Rechtsanwalt in München.