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Margot Müther

    Bericht an den (VT)Gutachter
    VT - Aktuelle Richtlinien, Aufnahme- und Antragsverfahren, Bericht an den Gutachter
    • 2020

      Das aktuelle Antragsverfahren zur Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung mit 12 Formularen und noch mehr EBM-Ziffern ist nicht leicht zu überblicken. Die Richtlinien reglementieren Telefon- und Erstkontakte, die speziell zu dokumentieren sind, und wenn dann schließlich eine Therapie beginnen soll, hat man die Wahl zwischen Akuttherapie, Richtlinientherapie, Einzel- und/oder Gruppentherapie. All diese Optionen können jeweils hintereinander oder auch in unterschiedlichen Kombinationen durchgeführt werden. Der jetzt „in der Regel“ nur noch zwei Seiten lange Bericht an den Gutachter lässt erst einmal aufatmen. Doch alle, die schon einmal versucht haben, einen plausiblen und aussagekräftigen Kurzzeitbericht zu schreiben, kennen das Problem: Es gilt auszuwählen, welche speziellen Faktoren für das jeweilige Störungsbild relevant sind, beziehungsweise zu „erraten“, was dem letztlich entscheidenden Gutachter als unverzichtbar oder überflüssig erscheinen mag. Hier soll der vorliegende Leitfaden Stress reduzieren und Frustration sowie Prokrastination entgegenwirken, den zügigen Einstieg erleichtern mit dem Ziel, die Entwicklung und Darstellung einer klar strukturierten Fallkonzeption zu ermöglichen. Die aktuelle Auflage des bewährten und praxisnahen Arbeitsbuches berücksichtigt alle Neuerungen, die seit dem 1. Juli 2020 bei dem Bericht an den Gutachter zu beachten sind.

      VT - Aktuelle Richtlinien, Aufnahme- und Antragsverfahren, Bericht an den Gutachter
    • 2012

      Der Kassenantrag mit Bericht an den Gutachter gehört wohl zu den meistgehassten Arbeiten in der psychotherapeutischen Praxis, die man von Wochenende zu Wochenende vor sich herschiebt. Zur Frustration der Arbeitsbelastung kommt die Angst vor einem ablehnenden Bescheid als auslösende Bedingung für Flucht- und Vermeidungsverhalten des Therapeuten. Der vorliegende Leitfaden soll hier Linderung verschaffen, den zügigen Einstieg erleichtern sowie die Entwicklung und Darstellung einer klar strukturierten Fallkonzeption ermöglichen.

      Bericht an den (VT)Gutachter