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Die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands enthalten bis auf wenige Ausnahmen keine spezifischen Regelungen für international tätige Personengesellschaften. Daher müssen die Besteuerungsrechte der beteiligten Staaten durch Auslegung der Abkommen aufgeteilt werden, wobei unterschiedliche nationale Konzepte zur Besteuerung von Personengesellschaften zu berücksichtigen sind. Dies führt häufig zu einer mehrfachen Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Zudem fehlen Möglichkeiten für einen grenzüberschreitenden Verlustausgleich auf Unternehmensebene sowie einheitliche verfahrensrechtliche Regelungen. Die Analyse der Abkommensanwendung zeigt, dass die Besteuerungsfolgen, die der Wettbewerbsneutralität und dem Leistungsfähigkeitsprinzip entgegenstehen, hauptsächlich auf die Anwendung des Transparenzprinzips im Sitzstaat der Gesellschaft zurückzuführen sind. Trotz der ‚Theorie der partiellen Steuersubjektfähigkeit’ wird die Einheit der Personengesellschaft in Bezug auf grenzüberschreitende Steuertatbestände im System der Steuertransparenz ignoriert. Das Transparenzprinzip wird als ein Durchgriff auf die Gesellschafter gewertet. Um die eigenständig am Markt agierende Unternehmung anzuerkennen, sollte Personengesellschaften eine Abkommensberechtigung gewährt werden, die auf die Gesellschafter projiziert wird. Eine solche ‚Zwei-Ebenen-Betrachtung’ würde separate Abkommensartikel für die Einkünfte der Personengesellschaft und ihrer Gesells
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Personengesellschaften im Recht der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, Peter Wicke
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2003
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- (Paperback)
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