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Die Autorin untersucht die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und deren rechtliche Behandlung vor der Eintragung. Seit dem 8. Oktober 2004 ist die Verordnung über die SE (SE-VO) sowie die dazugehörige Arbeitnehmerrichtlinie in Kraft, wodurch neben der EWIV eine neue europäische Rechtsform geschaffen wurde. Die SE-VO enthält zahlreiche Verweisungen auf nationale Rechtsordnungen, was der SE nationale Züge verleiht. Das Gründungsverfahren ist jedoch detailliert geregelt und ermöglicht die Gründung durch Verschmelzung, Holding- oder Tochter-SE sowie durch Umwandlung. Besonders hervorzuheben ist die erstmalige Möglichkeit der Verschmelzung von Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Dennoch ist der Gründungsteil der SE-VO stark von nationalem Recht geprägt. Die Autorin analysiert die Regelungsbereiche der SE-VO, identifiziert Problembereiche und entwickelt Lösungsvorschläge, insbesondere zur Zustimmung ausländischer Aktionäre im deutschen Spruchverfahren. Zudem beleuchtet sie die Existenz einer Vorgesellschaft vor der Eintragung der SE, die nach nationalem Recht geregelt ist, jedoch durch die SE-VO auf europäischer Ebene anerkannt wird. Dies stellt für Länder wie Großbritannien, die bisher keine Vorgesellschaften kannten, eine Neuerung dar. Abschließend behandelt die Autorin die Handelndenhaftung vor der Eintragung in der SE-VO detailliert.
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Die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland und ihre rechtliche Behandlung vor Eintragung (Vor-SE), Susanne Drees
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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