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Nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts stellt sich die Streitfrage, ob der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag im Sinne des § 310 Abs. 3 anzusehen ist. Zudem wird diskutiert, ob dem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein Widerrufsrecht gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 zusteht. Arbeitsverträge unterliegen gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 einer Inhaltskontrolle, die die Besonderheiten des Arbeitsrechts berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, was unter diesen Besonderheiten zu verstehen ist. Kontrovers wird beurteilt, ob eine im Arbeitsrecht geltende Besonderheit die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln gemäß § 308 Nr. 6 und einmonatigen Verfallsklauseln nach § 307 Abs. 2 ausschließt. Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts wird die Haftung des Arbeitnehmers für vorsätzlich verursachte Schäden erörtert, insbesondere wenn die Schäden nicht vom Vorsatz des Arbeitnehmers erfasst sind. Der Verfasser untersucht diese Fragen durch eine umfassende Gesetzesanalyse, die alle Argumente der juristischen Methodenlehre berücksichtigt, sowie durch die Analyse der Entscheidungen des BAG und LAG. Chin-Fa You, 1974 in Taipeh geboren, absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Soochow Universität und erwarb 2003 den LL. M. an der Freien Universität Berlin, wo er 2006 promovierte.
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Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Arbeitsverhältnis, Chin-Fa You
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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