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Die Rechtsquellen des Kantons Aargau

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Der Band «Die Freien Ämter II» widmet sich der eidgenössischen Landvogtei Freie Ämter und basiert auf den Konzepten des 1992 verstorbenen Staatsarchivars Jean Jacques Siegrist. Das Editionsgebiet umfasst das seit 1803 aargauische Freiamt sowie das heutige luzernische Amt Hitzkirch, jedoch nicht das bis 1803 luzernische Amt Merenschwand. Im Anschluss an den ersten Band enthält dieser zweite Band Rechtsquellen zur Landvogteiverwaltung von 1712 bis 1798. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg wurde die Landvogtei in zwei Teile aufgeteilt: die Oberen und Unteren Freien Ämter, wobei das Verwaltungssystem unverändert blieb. Der nicht residierende Landvogt, der alle zwei Jahre von einem anderen regierenden Ort delegiert wurde, hatte seinen Sitz in Bremgarten, außerhalb der Freien Ämter. Die eidgenössischen Landesherren teilten sich die Herrschaft und Verwaltung mit mächtigen Zwingherren, darunter die Fürstabtei Muri. Der zweite Teil bietet Quellen zum Recht der Reuss von Luzern bis zur Aare vom 14. Jh. bis 1798, einschließlich der Flussschifffahrt, Fährbetrieb, Brückenbau und Fischerei. Die österreichische Herrschaft über die Reuss fiel 1415 an die Eidgenossen, die die Verwaltung von Lehnsrechten und Zöllen übernahmen. Die Stadt Luzern dominierte von Beginn an im Reusstal als Inspektorin der „freien Reichsstraße Reuß“.

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Die Rechtsquellen des Kantons Aargau, Jean Jacques Siegrist

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Jaar van publicatie
2006
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