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Rolf Meyke

    Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers
    Berufung - Revision - Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und -taktik
    Darlegen und Beweisen im Zivilprozess
    Die erfolgreiche Berufung im Zivilverfahren
    • Ein zivilrechtlicher Anspruch ist wenig wert, wenn er nicht durchsetzbar ist. Die Durchsetzbarkeit hängt von den Anforderungen an Darlegungs- und Substantiierungslast, Beweislast und Beweismaß ab sowie von Beweiserleichterungen, Vermutungen und Beweislastumkehr. Diese Kenntnisse sind für Rechtsanwälte unerlässlich und bilden die Grundlage für erfolgreiche Beratung und Gerichtsverfahren. Die Neuauflage des Prozessrechtsbuches vermittelt praxisnah die Grundlagen des Beweisrechts und aktuelle Entwicklungen durch Gerichte und Literatur. Die Verteilung von Darlegungs- und Beweislast wird in verschiedenen Vertragstypen (z. B. Kauf-, Werk-, Makler- und Mietverträge) sowie in häufigen Prozesssituationen (negative Feststellungsklage, Erledigung) behandelt. Zudem werden spezifische Anspruchsgrundlagen (Leistungsstörungsrecht, Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung) und besondere Beklagte (z. B. GmbH-Geschäftsführer, Ärzte, Versicherer) berücksichtigt. Die Neuauflage fokussiert auch auf Entwicklungen im Arzthaftungsrecht und Neuerungen durch moderne Technologien (z. B. On-board-Kamera, Filesharing). Die Kapitel umfassen Themen wie die Ermittlung des Sachverhalts, Beweislastverteilung, mündliche Verhandlung, Antragstellung und Berufungsbegründung, und bieten schnellen Zugriff auf relevante Verfahrensgrundsätze.

      Darlegen und Beweisen im Zivilprozess
    • Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Zivilprozessordnung wurde eine grundlegende Umgestaltung des Zivilprozessrechts vorgenommen. Das Ziel war eine striktere Funktionszuweisung der Instanzen: Das Eingangsgericht soll in der Regel auch letztentscheidend sein, während das Berufungsgericht sich auf Fehlerkontrolle und -beseitigung beschränken soll. Das Revisionsgericht konzentriert sich auf die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, ohne für Einzelfallgerechtigkeit zuständig zu sein. Das Eingangsgericht wird nicht länger als Durchgangsstation betrachtet. Daher muss der Rechtsanwalt seine gesamte Konzentration darauf richten, in der ersten Instanz zu obsiegen, da die Chancen auf Korrekturen in den Rechtsmittelinstanzen erheblich gesunken sind. Der Band zum Zivilprozessrecht behandelt diese Thematik, indem Frau Rechtsanwältin Dr. Diercks-Harms, gestützt auf ihre anwaltliche Erfahrung und langjährige Tätigkeit in der Referendarausbildung, Strategien und Taktiken für Anwälte im Zivilprozess darlegt. RiOLG a. D. Dr. Meyke erläutert, unter welchen Voraussetzungen Parteien bei erstinstanzlichen Fehlentscheidungen ihren Sachvortrag wiederholen oder ergänzen können. Berücksichtigt werden auch die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, wie das 1. Justizmodernisierungsgesetz, das Gehörsrügegesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

      Berufung - Revision - Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und -taktik
    • Das RWS-Skript stellt Grundprobleme der Zusammenarbeit zwischen Richter, Rechtspfleger und Insolvenzverwalter dar. Es zeigt die internen Abläufe im Insolvenzgericht und im Verhältnis zu den Verwaltern in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf. Durch die hier vermittelte Kenntnis der Entscheidungsstrukturen und Zuständigkeiten kann die optimale Handlungsstrategie entwickelt werden.

      Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers