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Martin Heger

    Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht
    Die Europäisierung des deutschen Umweltstrafrechts
    Strafprozessrecht
    Festschrift für Kristian Kühl zum 70. Geburtstag
    Strafgesetzbuch
    Businessplan professionell
    • Der Businessplan als Grundlage der Unternehmenssteuerung In einem Businessplan werden Ziele, Strategien, Produkte, Leistungen, der Kundennutzen sowie die operative Umsetzung eines Geschäftsvorhabens oder eines bereits bestehenden Geschäftsfeldes formuliert und in Zahlen gegossen. Er stellt somit die Basis der Unternehmenssteuerung und eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen für Kapitalgeber und Förderstellen dar. Die große Herausforderung liegt jedoch in der konkreten Umsetzung strategischer Überlegungen. „Businessplan professionell“ zeigt den Weg von der Vision bis zur Operationalisierung.

      Businessplan professionell
    • Zum Werk Diese Festschrift für den bekannten Tübinger Strafrechtler und Rechtsphilosophen Kristian Kühl, herausgegeben von seinen Schülern, vereint 57 Beiträge namhafter in- und ausländischer Strafrechtslehrer. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen, die auch von Kühl in seinen Werken immer wieder (und bis heute) intensiv bearbeitet worden sind, namentlich der Allgemeine und Besondere Teil des heutigen deutschen Strafrechts, dessen geistesgeschichtliche Grundlagen und kriminalpolitische Grundfragen sowie Aspekte des Strafprozessrechts, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts und der Europäisierung des Strafrechts. Die Festschrift vermittelt damit ein facettenreiches Bild des wissenschaftlichen Wirkens eines der derzeit wohl wirkmächtigsten deutschen Strafrechtslehrer. Zu den Autoren Das Werk ist von 57 namhaften Strafrechtslehrern aus dem In- und Ausland verfasst Zielgruppe Für Strafrechtslehrer, Universitäts- und Hochschulprofessoren, Bibliotheken und Interessierte

      Festschrift für Kristian Kühl zum 70. Geburtstag
    • Strafprozessrecht

      • 188bladzijden
      • 7 uur lezen

      Der Band behandelt das deutsche Strafverfahrensrecht, soweit es Gegenstand von Studium und erster juristischer Prüfung ist. Dabei wird das Strafverfahren in seinen Abschnitten dargestellt, wobei besondere Schwerpunkte auf dem Ermittlungs- und Hauptverfahren liegen. Vertieft eingegangen wird insbesondere auf die Rolle der Verfahrensbeteiligten, die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen bzw. Grundrechtseingriffe und auf das Beweisrecht. Anhand von Beispielsfällen werden typische Fallkonstellationen in Strafprozessrechtsklausuren während des Studiums sowie in strafprozessualen Zusatzfragen in Examensklausuren vorgestellt.

      Strafprozessrecht
    • Nachdem das Strafrecht lange Zeit von Brüsseler Vorgaben unberührt blieb, beeinflussen seit einigen Jahren deutsche Strafgesetze zunehmend europäische Richtlinien. Besonders das Umweltstrafrecht gilt als Prototyp dieser Europäisierung, da Umweltverschmutzung typischerweise grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Die europäischen Vorgaben fungieren sowohl als Sanktionsmittel zur Durchsetzung der EG-Umweltpolitik als auch als integraler Bestandteil des nationalen Strafrechts. Dieses Spannungsverhältnis führte zu einem Streit über die richtige Positionierung der Europäisierung im Umweltstrafrecht, was die EU in eine tiefe intra-institutionelle Krise stürzte. Der EuGH entschloss sich jedoch mit seinem Grundsatzurteil vom 13.9.2005, den „gordischen Knoten“ zu durchtrennen und eröffnete damit den Weg für einen neuen Richtlinienentwurf. Martin Heger nutzt diesen Anlass, um die Europäisierung des Umweltstrafrechts aus europarechtlicher Perspektive zu analysieren. Er vergleicht die Europäisierung mit dem deutschen Umweltstrafrecht de lege lata und untersucht den Änderungsbedarf im Hinblick auf den neuen Richtlinienentwurf sowie frühere Rechtssetzungsvorschläge.

      Die Europäisierung des deutschen Umweltstrafrechts
    • Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.

      Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht