Die fünfte Auflage des Lehrbuchs enthält mit Stand 1. August 2004 folgende Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts: Sicherheitspolizeirecht, Vereinsrecht, Versammlungsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Fremdenrecht, Melderecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Forstrecht, Denkmalschutzrecht, Kraftfahrrecht, Grundverkehrsrecht, Straßenpolizei- und Straßenrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Raumordnungsrecht, Baurecht, Naturschutzrecht, Veranstaltungsrecht und einen Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Als völlig neuer Bereich ist das Vergaberecht hinzugekommen. Ein umfangreiches Glossar ermöglicht ein Lesen und Verstehen ohne ständiges Nachschlagen in anderen Werken. Die Kapitel sind einheitlich strukturiert, komprimiert, leicht lesbar dargestellt und nach einem einheitlichen Gliederungskonzept systematisch bearbeitet. Um auch die Anforderungen der Praktiker zu erfüllen, werden zu Beginn jedes Kapitels die innerstaatlichen und europäischen Rechtsgrundlagen und Bezüge umfassend dokumentiert.
Rudolf Feik Boeken






Öffentliche Verwaltungskommunikation (f. Österreich)
Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Empfehlung, Warnung
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Die Verwaltung nutzt zunehmend Informationen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und mit den Bürgern zu kommunizieren. Das Buch bietet eine umfassende Analyse der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung, beleuchtet deren Rolle bei der Selbstpräsentation, Aufklärung und Gefahrenwarnung. Es liefert einen konstruktiven Beitrag zur rechtlichen Fundierung dieser Staatskommunikation und illustriert die Thematik mit konkreten Beispielen.
Festschrift für Walter Berka
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Am 29.3.2013 feiert Walter Berka seinen 65. Geburtstag, was die Herausgeber und Autorinnen sowie Autoren dieses Sammelwerks anregt, die Tradition der akademischen Festschrift aufzugreifen, um einen Rechtswissenschaftler zu würdigen, dessen Einfluss auf das Verfassungs- und Verwaltungsrecht in den letzten Jahrzehnten bedeutend war. Walter Berka hat sich intensiv für die akademische Selbstverwaltung eingesetzt, insbesondere als erfolgreicher Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Studierende schätzen ihn als engagierten Lehrer, während viele Nachwuchswissenschaftler ihn als Mentor und Förderer erleben. In Diskussionen begegnet er ihnen nicht mit autoritärer Haltung, sondern mit der Neugier eines Forschers. Diese Festschrift ist eine Gratulation zum 65. Geburtstag des Jubilars, mit dem Wunsch, dass seine Schaffenskraft ungebrochen bleibt. Die Beiträge stammen von zahlreichen renommierten Wissenschaftlern, die Berkas Einfluss und Engagement in der Rechtswissenschaft würdigen.
Hochschulrecht und Hochschulpolitik unterliegen derzeit einem starken Wandel. Zu den zahlreichen Facetten dieser Entwicklung zählen nicht nur der „Bologna-Prozess“ oder der diskriminierungsfreie Hochschulzugang. Ausgehend von der Frage, ob das UG 2002 eine für Europa vorbildliche Reform ist bzw sein kann, wird analysiert, was das europäische Hochschulmodell ausmacht. Auch wird die Erfüllungs- und Gewährleistungsverantwortung des Staates hinterfragt. Ein Bericht über die Potenziale und Perspektiven des tertiären Sektors in Südosteuropa sowie über das von der Europäischen Kommission veröffentlichte Berufsbild „Forscher“ runden den Tagungsband zum Geburtstagssymposion für o. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka ab.
Diese Studie analysiert erstmals umfassend und detailliert die Rechtslage. Einheitlich, systematisch und aus verfassungsrechtlicher Sicht: materielle Widmungsbestimmungen, Verfahren zur Erstellung von Raumordnungsplänen, Bedingungen für die Errichtung von Handelsbetrieben (vom Wohngebiet bis zu Sonderwidmungen für Einkaufszentren) und Folgen bei der Änderung bestehender Betriebe. Plus: Einkaufszentren im Gewerberecht; rechtsvergleichender Teil.
Öffentliche Verwaltungskommunikation
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Der Staat kommuniziert mit seinen Bürgern. Im Zuge dessen setzt die Verwaltung vermehrt Information zur Erfüllung von Staatsaufgaben ein. Sie stellt sich selbst dar, klärt auf, gibt Empfehlungen oder warnt vor Gefahren. Dieses Buch stellt die öffentlichkeitsbezogene Informationstätigkeit der Verwaltung vollständig dar. Ein konstruktiver Beitrag zur rechtlichen Fundierung dieser speziellen Form der Staatskommunikation mit konkreten Beispielen.