Zum Werk Seit über 30 Jahren setzt das nun neunbändige Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Qualitätsmaßstäbe. Es zeichnet sich durch seine gründliche, ebenso anwendungsnahe wie wissenschaftlich fundierte Darstellungsweise aus. InhaltEinführungDie Entstehung der GesellschaftVorgründungsgesellschaft und VorgesellschaftDie GmbH-SatzungDer GeschäftsanteilDie Rechtsstellung des GesellschaftersDie GesellschafterversammlungDer GeschäftsführerAufsichtsrat und sonstige OrganeFinanzierungs- und KapitalmaßnahmenRechnungslegung und GewinnverwendungSteuernAuflösung und AbwicklungVergleich, Insolvenz und SanierungKonzernrechtUmwandlungsrechtInternationales und Europäisches Gesellschaftsrecht Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellunghöchste Kompetenz dank erfahrener Autorinnen und Autoren aus allen relevanten Berufsgruppengründliche Mitberücksichtigung des Steuerrechts Zur Neuauflage Die 6. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u. a. das SanInsFoG (mit StaRUG), das DiRUG, das VerSanG, das MoPeG (RegE), die Reform des Löschungsrechts, das FüPoG II, das CoViD-AbmilderungsG, den Hinweisgeberschutz und das Tranparenz-Register. Zielgruppe Für die Praxis des Wirtschaftsrechts, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Notariat, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, GmbH-Gesellschafterkreis und GmbH-Geschäftsführung.
Gregor Bachmann Boeken


Am 2. Juli 2014 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung in Kraft getreten. Sie enthält - neben dem namengebenden Marktmissbrauchsverbot - das Verbot von Insidergeschäften auf dem europäischen Kapitalmarkt. In kritischen Punkten einigte man sich darauf, die Leitaussagen der bisherigen EuGH-Judikatur in den Verordnungstext zu übernehmen. Diese bilden damit einen wichtigen Fixpunkt im neuen europäischen Insiderrecht. Der Autor analysiert die einschlägige EuGH-Rechtsprechung und zeigt, dass wesentliches Element des Insiderhandelsverbots der unverdiente Sondervorteil ist. Daraus zieht er Konsequenzen für die Auslegung und Fortbildung des Verbots. Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Vortrages, gehalten am 20. Juni 2012 vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin.