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Ellen Franke

    Von Schelmen, Schlägern, Schimpf und Schande
    Wie es gehalten werden soll
    • Wie es gehalten werden soll

      Recht und Rechtspflege in Lübben und der Niederlausitz vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart

      • 156bladzijden
      • 6 uur lezen

      Darüber, wie es in Lübben und der Niederlausitz mit Recht und Ordnung von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart gehalten werden sollte, informiert der vorliegende Band. Es wird der Bogen gespannt von der frühneuzeitlichen Landgerichtsordnung 1538 bis zum Ausbau des Lübbener Amtsgerichts zu einem modernen Justizzentrum 2001. Auf diese Weise erhält der Leser einen Einblick in die niederlausitzischen Gerichtsstrukturen vom 16. bis zum 21. Jahrhundert sowie in die Sorgen der Niederlausitzer, wenn europaverändernde historische Zäsuren ihre Wirkung entfalteten – sei es durch den Übergang der Niederlausitz an Preußen 1815, sei es durch die politische 'Wende' 1989. Während die großen europäischen Linien aufgezeigt werden, interessiert zugleich der davon betroffene 'kleine Mann'. So begegnet der verschuldete Gutsbesitzer ebenso wie die in ihrer Ehre verletzte, verstoßene Braut. All diese Episoden fügen sich zu einem facettenreichen Panorama niederlausitzischer Rechtsgeschichte, das auf breiter archivalischer Quellenbasis beruht. Leicht verständlich geschrieben und mit zahlreichen Abbildungen prächtig ausgestattet, richtet sich der Band sowohl an das Fachpublikum als auch an den rechtshistorisch interessierten Laien.

      Wie es gehalten werden soll
    • Von Schelmen, Schlägern, Schimpf und Schande

      Kriminalität in einer frühneuzeitlichen Kleinstadt – Strasburg in der Uckermark

      Prägten grausame Strafen den Umgang der Menschen mit Kriminalität in der ländlich-urbanen Gesellschaft Strasburgs der Frühen Neuzeit? Nur bedingt. Vielmehr nutzten die Bewohner der Kleinstadt zwischen 1540 und 1630 Ausgleichsmechanismen zur Bewältigung der Alltagskriminalität, die sich an sozialen Normen, insbesondere der Ehre sowie dem sozialen Kapital des Täters, orientierten. Die Schlichtung innerhalb der Familie, unter Nachbarn oder mit Hilfe lokaler Vermittler diente der Selbstregulierung von Konflikten unter Ausschluss obrigkeitlich-formeller Sanktionsinstanzen. Grausame Strafen waren nicht die Regel. Der Band beleuchtet die Strafpraxis und vermittelt einen facettenreichen sowie quellennahen Einblick in das gesellschaftliche und kriminelle Milieu Strasburgs in der Uckermark.

      Von Schelmen, Schlägern, Schimpf und Schande