The ICJs Advisory Opinion of July 22, 2010 in focus
The paper examines the complex legal status of Kosovo, particularly in light of its 10th anniversary of independence. It highlights the ongoing political tensions between Kosovo and Serbia, including a notable incident in July 2018 where Serbia denied entry to Kosovo's Minister for Foreign Affairs, Behgjet Pacolli, asserting that Kosovo's lack of full statehood invalidates its governmental structures. The study delves into the historical context of Kosovo's declaration and the implications for human rights and minority protection in the region.
Die Seminararbeit behandelt das Europäische Beihilfenrecht und bietet eine systematische sowie inhaltliche Einordnung. Zunächst wird der Begriff der Beihilfe definiert, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Tatbestandselemente des Art. 107 Abs. 1 AEUV, unterstützt durch ausgewählte Rechtsprechung des EuGH. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Tatbestandselement der Staatlichkeit, das im Rahmen der Diskussion vertieft wird. Die Arbeit zeigt somit die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Relevanz im europäischen Wirtschaftsrecht auf.
Die Seminararbeit behandelt die komplexe Thematik der humanitären Intervention, wobei sie rechtliche, ethische und politische Perspektiven berücksichtigt. Ziel ist es, eine informierte Meinungsbildung zu fördern, ohne in Moralisierungen abzudriften. Der Fokus liegt auf militärischen Interventionen aus humanitären Gründen, während die zivile Intervention durch humanitäre Hilfe als ergänzendes und relevantes Diskussionsfeld betrachtet wird. Die Arbeit bietet somit eine umfassende Analyse eines aktuellen und umstrittenen Themas im Bereich der Rechtsphilosophie und Soziologie.
Die Seminararbeit untersucht das Konzept des Glücks aus einer hedonistischen Perspektive, basierend auf Robert Pfallers Thesen in "Wofür es sich zu leben lohnt". Sie vergleicht diese mit den Ansichten hellenistischer Philosophen wie Epikur, Seneca und Epiktet und bietet abschließend eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen.
Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung von Cookies und ähnlichen Technologien
Die DSGVO und die ePrivacy-RL stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Dies wird bei solchen Verarbeitungen deutlich, die in den sachlichen Anwendungsbereich beider Normen fallen. Art 95 DSGVO hat den Anspruch, diesen Normenkonflikt aufzulösen. Demnach gilt die ePrivacy-RL in jenen Bereichen als lex specialis zur DSGVO, in denen sie im Verhältnis zu ihr speziellere Regeln vorsieht. Daher kommt etwa beim Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien Art 5 Abs 3 ePrivacy-RL zur Anwendung. Gleichzeitig sind die Einwilligung, die Informationspflicht und das Widerspruchsrecht nach der DSGVO zu beurteilen. Zudem ist für die anschließende Verarbeitung der durch solche Technologien erhobenen personenbezogenen Daten auf einen der Rechtmäßigkeitstatbestände der DSGVO abzustellen. Insbesondere die österreichische Umsetzung des Art 5 Abs 3 ePrivacy-RL in Gestalt von § 165 Abs 3 TKG 2021 stellt Rechtsanwender vor eine Herausforderung: Entgegen des eindeutigen Wortlauts der unionsrechtlichen Norm engt dieser nämlich den Anwendungsbereich von „Informationen“ auf „personenbezogene Daten“ ein. Aus Sicht des Autors wäre somit § 165 Abs 3 TKG 2021 als lex specialis zur DSGVO nur in jenen Fällen anwendbar, in denen die mittels Cookies oder ähnlichen Technologien erhobenen Informationen personenbezogene Daten iSd Art 4 Z 1 DSGVO sind.