Im Bereich des Abfallrechts gab es in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen, die in der beruflichen Praxis immer wieder Fragen aufwerfen. Das vorliegende Werk bietet einen Überblick über das Abfallrecht und erläutert die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Abfallentsorgung praxisnah und verständlich. Es enthält komprimierte Erläuterungen des KrWG, der VerpackV, des ElektroG, des BattG, der DepV und weiterer relevanter Vorschriften sowie eine Bewertung der Überlegungen zur geplanten Schaffung eines Wertstoffgesetzes basierend auf der aktuellen Gesetzeslage (Stand April 2016). Zielgruppen sind unter anderem Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, deren Abfall- und Umweltbehörden, Zweckverbände, kommunale Unternehmen, Ingenieurplanungsbüros, Abfallwirtschafts- und Entsorgungsunternehmen sowie Umwelt- und Naturschutzverbände. Auch fachlich interessierte Laien und Quereinsteiger in dieses Rechtsgebiet können sich schnell einen fundierten Überblick über das geltende Abfallrecht verschaffen. Der Autor, Dr. Ralf Bleicher, war von 1992 bis 2016 Leiter des Dezernats Umwelt und Planung des Deutschen Landkreistages und war an allen relevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Bundes im Abfallrecht beteiligt. Er hat zahlreiche Beiträge zum Umwelt-, Verkehrs- und Planungsrecht verfasst und an verschiedenen Kommentaren und Werken mitgewirkt.
Ralf Bleicher Boeken




Die Arbeit untersucht einen in der Strafrechtswissenschaft besonders umstrittenen Teilbereich des 6. StrRG, nämlich die Änderung der §§ 177, 244, 250 StGB, soweit es dort einerseits um die benannten Tatmittel „Waffe“, „gefährliches Werkzeug“ und „sonstiges Werkzeug oder Mittel“ geht und andererseits um die entsprechenden Tathandlungen „bei sich führen“ und „verwenden“. Die zu diesen Themenkomplexen bislang veröffentlichte umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung wird ebenso einer kritischen Würdigung unterzogen wie die vielschichtigen Lösungsansätze der Wissenschaft. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es bislang insbesondere nicht gelungen ist, dem bloß „mitgeführten“ gefährlichen Werkzeug in §§ 177 Abs. 3 Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB einen Bedeutungsgehalt zu vermitteln, der den anerkannten Auslegungsgrundsätzen folgt und dennoch dem Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) in ausreichendem Maße Rechnung trägt, wird unter Berücksichtigung der bisherigen Reformvorschläge und auch den aktuellen Aktivitäten des Gesetzgebers durch das 44. StrÄndG vom 1.11.2011 versucht, diesem Tatbestandsmerkmal auf objektiv-normativer Grundlage eine Struktur zu geben, die es den Rechtsanwendern und vor allem auch den Rechtsunterworfenen (wieder) ermöglicht, zu vorhersehbaren Ergebnissen zu gelangen.