Determinanten und Reichweite der europäischen Finanzmarkt-Regulierung
Eine verhaltens- und institutionenökonomische Untersuchung





Eine verhaltens- und institutionenökonomische Untersuchung
Die Auswertung von 68 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu Telearbeit zeigt, dass sich Geschäftsleitungen und Belegschaftsvertretungen nur vorsichtig an diese Form der Arbeitsorganisation herantasten. Telearbeit wird meist außerhalb des normalen Betriebsgeschehens erprobt. Das Management möchte die Arbeitsergebnisse mess- und kontrollierbar halten. Dies widerspricht Bestrebungen, Misstrauens- und Kontrollkulturen zurückzudrängen. Die Belegschaftsvertretungen anderseits versuchen in den Regelungen, die Beschäftigten gegen mögliche Arbeitsplatzrisiken, Oualifikations- und Einkommensverluste von Telearbeit und den Verlust des normalen Arbeitnehmerstatus abzusichern. Persönliche Autonomie erhalten die Telebeschäftigten bei der Regelung der Arbeitszeiten und kaum bei der Gestaltung der Arbeitsinhalte. Aufgrund ungenügender Klärung verbleiben eine Reihe von Haftungsrisiken bei den Beschäftigten - z. B. bei Gerätedefekten, Softwareproblemen oder Datenschutzfragen.
Tayloristische Produktionsmethoden werden angesichts neuer wirtschaftlicher Anforderungen ineffizient. Die Unternehmen dezentralisieren Verantwortung und fassen bisher zerteilte Tätigkeiten zusammen. Gruppenarbeit erhält dadurch strategische Bedeutung. Seit Anfang der neunziger Jahre liegt diese Form der Arbeitsorganisation im Trend. Ihre Ausgestaltungsformen unterscheiden sich sehr voneinander. Die Untersuchung von 83 Vereinbarungen widmet sich den Fragen, welche neue Arbeitsaufgaben die Gruppen erhalten, wie sie dafür qualifiziert werden, wie Arbeits- und Aufgabenverteilung, Arbeitszeiten, Prozesssteuerung und Auftragsabwicklung geregelt werden, welche Zielvereinbarungen zwischen Gruppe und unmittelbarem Vorgesetzten oder über Prämienlohnsysteme abgeschlossen werden, wie die Verantwortung für das quantitative und qualitative Arbeitsergebnis der Arbeitsgruppe festgelegt ist und wie die Gruppen ihre Besprechungen gestalten und ihre/n Gruppensprecher/in wählen. Ein Gestaltungsraster fasst die wesentlichen Gesichtspunkte einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zusammen.