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Die Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens geprägt. Die Rechtsordnung verlangt im Handelsrecht eine Rechnungslegung sowohl vor sich selbst als auch gegenüber schutzwürdigen Personen wie Gläubigern und Eigentümern. Zudem besteht eine Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Fiskus. Eine zentrale Frage ist, ob die Rechnungslegung gegenüber privaten Unternehmensteilnehmern in gleicher Weise erfolgen muss wie gegenüber dem Steuergläubiger. Historisch wurde diese Frage in Deutschland vor über 100 Jahren eher zufällig entschieden, als die Kaufmannschaft für steuerliche Zwecke die Handelsbilanz anstelle der bisherigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einführte. Dies führte zur Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und markierte den Beginn einer über 100-jährigen Entwicklung, die von wechselseitigen Einflüssen und Grundsatzdiskussionen geprägt ist. Es wird kontrovers diskutiert, ob das gegenwärtige Rechenwerk „Bilanz“ ein geeignetes Rechnungslegungsinstrument darstellt und ob es gegenüber privaten Adressaten und dem Fiskus gleich oder unterschiedlich gestaltet werden sollte. Befürworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenständiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich unversöhnlich gegenüber. Trotz der klaren Entscheidung des Gesetzgebers für das Maßgeblichkeitsprinzip im Bilanzrichtliniengesetz 1985 bleibt die Diskussion weiterhin scharf und
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Massgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz, Lutz Schmidt
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1994
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