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Die deutsche Konzernertragsbesteuerung weist derzeit kein einheitliches Konzept auf. Es existieren steuerartenspezifische Organschaftsregelungen neben der eigenständigen Besteuerung rechtlich selbständiger, aber wirtschaftlich unselbständiger Teileinheiten. Zudem unterscheidet sich die Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne erheblich von nationalen, was im Kontext der Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes problematisch ist, da es zu Benachteiligungen grenzüberschreitender Unternehmen führen kann. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, wie eine deutsche Konzernertragsbesteuerung gestaltet sein sollte, die die Konzernunternehmung als Beurteilungseinheit betrachtet und sowohl nationale steuerliche Ziele als auch die Grundfreiheiten des Binnenmarktes berücksichtigt, ohne die Steuerhoheit Deutschlands infrage zu stellen. Die Arbeit systematisiert Konzernstrukturen basierend auf ertragsteuerlich relevanten Eigenschaften und überträgt den betriebswirtschaftlichen Ansatz von Rose auf den Konzernsachverhalt. Anhand der Kriterien „Haftungsseparation“ und „Existenz außenstehender Gesellschafter“ werden vier Konzerntypen entwickelt. Diese Typen ermöglichen es, unabhängig von den unterschiedlichen Konzernstrukturen umfassende Anforderungen an eine binnenmarkttaugliche Besteuerung zu formulieren, bestehende Defizite deutlich zu machen und die materiellen Regelungen des Reformvorschlags zu untermauern.
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Reform der deutschen Konzernertragsbesteuerung, Thomas Senger
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1997
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