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Savignyana

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Ein Versuch, die Geburtsstunde der Pandektistik zu beobachten, wird anhand von Friedrich Carl von Savignys zivilistischem Erstlingswerk „Recht des Besitzes“ (1803) beschrieben. Savigny versteht den Besitz als Faktum und zieht daraus die Konsequenz, dass Besitz (Faktum) im logischen Gegensatz zum Eigentum (Recht) steht. Er ordnet den Besitz nicht mehr dem Sachenrecht, sondern dem Deliktsrecht zu. Erstmals wird die juristische Bedeutsamkeit des Besitzes in der Dogmengeschichte offen in Zweifel gezogen, jedoch nicht negiert. Der Gedanke Savignys wird eingehend analysiert, wobei das Wechselverhältnis zwischen juristischem und philosophischem Denken in seiner Arbeit beleuchtet wird. Eine häufig anzutreffende dogmengeschichtliche Sichtweise, die erst nach der Entstehung der Historischen Rechtsschule etabliert wurde, verfehlt den Kern von Savignys Werk. Philosophische Gedankenexperimente, die Savigny in Briefen äußert, werden ebenfalls betrachtet. Während die Frühromantik von der Grundsatzphilosophie Abschied nahm, entwickelt Savigny eine rein artistische Zivilrechtsdogmatik der Besitztheorie. „Recht des Besitzes“ wird als Recht eines Faktums beschrieben – eine widersprüchliche Formel, deren Widersprüchlichkeit Savigny selbst erkennt. Dieser Widerspruch wird nicht metaphysisch verdeckt, sondern rechtstechnisch verrätselt, was notwendig ist, um den Besitzer vor unrechtlichen Angriffen sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu s

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Savignyana, Kenichi Moriya

Taal
Jaar van publicatie
2003
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