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Einbringungsgeborene Anteile entstehen in verschiedenen Situationen der Unternehmensgründung, -erweiterung oder -umstrukturierung. Laut § 21 Abs.1 S.1 UmwStG handelt es sich um Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die durch unter dem Teilwert angesetzte Sacheinlagen erworben wurden. Diese Definition beleuchtet die Situation aus der Perspektive der Kapitalgesellschaft, während aus der Sicht des Anteilseigners stille Reserven im Betriebsvermögen bei der Sacheinlage nicht aufgelöst, sondern auf die Gesellschaft übertragen werden. Die Bezeichnung als einbringungsgeborene Anteile verdeutlicht die steuerliche Verhaftung mit den stillen Reserven. Für den Anteilseigner setzt sich die Steuerverhaftung in diesen Anteilen fort, was ihre Bedeutung unterstreicht. Das Werk behandelt umfassend die Fragen rund um einbringungsgeborene Anteile, beginnend mit deren Entstehung und den Anforderungen an die Einbringungsgegenstände. Weiterhin wird die Einbringung innerhalb der EU sowie die Verlagerung stiller Reserven thematisiert. Die dauerhafte Steuerverhaftung dieser Anteile wird untersucht, insbesondere in Bezug auf die Anteilsveräußerung und die Verwirklichung eines Ersatztatbestandes nach § 21 Abs.2 UmwStG. Zudem wird die steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen oder Verlusten aus einbringungsgeborenen Anteilen analysiert, wobei die Privilegierungsvorschriften für die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Vordergrund stehen. Die Sys
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Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, Katja Kellner
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2003
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