Gutes Reiten verlangt sowohl gymnastizierte und mental ausgeglichene Pferde als auch den entsprechenden Reiter bzw. Reiterin. Dieses Buch zeigt Beispiele für das Zusammenwirken von Yoga und Reiten auf und gibt Anstöße wie man Bewusstsein, Durchlässigkeit, Elastizität und Spannkraft des eigenen Körpers erhöht. Es macht neugierig, die direkten Reaktionen der Pferde auf das veränderte reiterliche Verhalten kennen zu lernen. Yoga kann als ganzheitliche Übungsmethode das Reiten ergänzen, das Feingefühl schulen, den Sitz verbessern und die Hilfengebung erleichtern. Diese erhöhte Sensibilität verschafft dem Reiter die Möglichkeit, intensiver mit seinem Pferd zu kommunizieren. Reiter und Reiterinnen aller Sparten werden in diesem Ratgeber eine Fülle wertvoller Erkenntnisse und praktische Tipps für erfolgreiches, sensibles Reiten finden.
Katja Kellner Boeken


Einbringungsgeborene Anteile entstehen in verschiedenen Situationen der Unternehmensgründung, -erweiterung oder -umstrukturierung. Laut § 21 Abs.1 S.1 UmwStG handelt es sich um Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die durch unter dem Teilwert angesetzte Sacheinlagen erworben wurden. Diese Definition beleuchtet die Situation aus der Perspektive der Kapitalgesellschaft, während aus der Sicht des Anteilseigners stille Reserven im Betriebsvermögen bei der Sacheinlage nicht aufgelöst, sondern auf die Gesellschaft übertragen werden. Die Bezeichnung als einbringungsgeborene Anteile verdeutlicht die steuerliche Verhaftung mit den stillen Reserven. Für den Anteilseigner setzt sich die Steuerverhaftung in diesen Anteilen fort, was ihre Bedeutung unterstreicht. Das Werk behandelt umfassend die Fragen rund um einbringungsgeborene Anteile, beginnend mit deren Entstehung und den Anforderungen an die Einbringungsgegenstände. Weiterhin wird die Einbringung innerhalb der EU sowie die Verlagerung stiller Reserven thematisiert. Die dauerhafte Steuerverhaftung dieser Anteile wird untersucht, insbesondere in Bezug auf die Anteilsveräußerung und die Verwirklichung eines Ersatztatbestandes nach § 21 Abs.2 UmwStG. Zudem wird die steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen oder Verlusten aus einbringungsgeborenen Anteilen analysiert, wobei die Privilegierungsvorschriften für die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Vordergrund stehen. Die Sys