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Deponierecht

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Am 01.03.2001 trat die Abfallablagerungsverordnung und am 01.08.2002 die Deponieverordnung in Kraft, während die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall weiterhin gelten. Diese zersplitterte Normierung erschwert selbst Fachleuten das Verständnis des Deponierechts. Die zahlreichen Änderungsmaßgaben des Bundesrats haben ein konsistentes Regelungssystem oft unkenntlich gemacht. Ursprünglich plante die Bundesregierung eine einheitliche Kodifizierung des Deponierechts, gab dieses Ziel jedoch auf. Der Bundesrat forderte einen entsprechenden Entwurf bis 2005. Dringender Handlungsbedarf besteht bereits für Deponiebetreiber und Vollzugsbehörden. Bis zum 01.08.2003 mussten Betreiber von Altdeponien anzeigen, ob ihre Deponien den Anforderungen entsprechen. Andernfalls war ein Antrag auf Zulassung des Weiterbetriebs erforderlich. Ab dem 01.06.2005 müssen alle Siedlungsabfalldeponien weitgehend den Verordnungen entsprechen. Die kritische Kommentierung erläutert die Regelungen, deren europäische Zusammenhänge und die praktischen Konsequenzen für Betreiber und Behörden. Ein Überblick über die Lebensphasen von Deponien wird gegeben, und Tabellen fassen die Anforderungen zusammen. Es werden die Regelungen für den Weiterbetrieb von Altdeponien sowie die Strafbarkeit von Verstößen behandelt. Die systematischen Einzelkommentierungen fokussieren auf praxisrelevante Auslegungsfragen und bieten Hilfestellung für die Umsetzung der Verordnungen. Zielgrup

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Deponierecht, Cornelia Nicklas

Taal
Jaar van publicatie
2003
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