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Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht

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    Das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer ist seit dem 1. Januar 1967 in Kraft. Die Regelung dieser Steuer, deren einzigartiger Hauptzweck in der Sicherung der Steuern auf Kapitalerträgen, Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen besteht, gilt dem Inhalt nach allerdings schon seit Anfang der 40er-Jahre des letzten Jahrhunderts, als der Verrechnungssteuerbeschluss und der Steuersicherungsbeschluss in Kraft traten, d.h. nunmehr schon seit rund 60 Jahren. Materiell hat das Gesetz im Laufe der Zeit nur wenige Änderungen erfahren. Diese betrafen die Erhöhung des Steuersatzes für Kapitalerträge und Lotteriegewinne, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 1997 die Regelung des Erwerbs eigener Beteiligungsrechte sowie 2001 die Erweiterung des Meldeverfahrens für Kapitalerträge auf Konzernverhältnisse und beim Rückkauf eigener Beteiligungsrechte. Mit diesen Gesetzesnovellen wurden freilich nur wenige der stets komplexer werdenden Sachverhalte legislatorisch geordnet. Für viele Probleme hat daher die Verwaltungspraxis Lösungen vor allem in Kreisschreiben und Merkblättern suchen müssen. Der neue Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht bietet erstmals eine umfassende und aktuelle Kommentierung des Verrechnungssteuergesetzes. Die wissenschaftlich fundierten Erläuterungen vertiefen vor allem die in der Praxis relevanten Themen

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    Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht,

    Taal
    Jaar van publicatie
    2005
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