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Demokratische Legitimation der dritten Gewalt

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Die dritte Gewalt ist im Bereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit von Weisungen freigestellt. Axel Tschentscher zeigt, daß die demokratische Legitimation nach dem herrschenden organisatorisch-formalen Modell zu Inkonsistenzen führt. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes interpretiert er im Sinne eines Kontrollmodells demokratischer Legitimation, bei dem die potentielle Inhaltskontrolle als primäres Kriterium dient. Das grundgesetzlich gebotene Legitimationsniveau kann bei funktionierender sachlich-inhaltlicher demokratischer Legitimation in einzelnen Bereichen auch ohne das personell-organisatorische Element der Legitimationskette verwirklicht werden. Die legitimatorische Reichweite der richterlichen Gesetzesbindung würde unterschätzt, wollte man dem Gesetzgeber eine tatsächlich ausgeübte, flächendeckende Steuerung statt bloß potentieller Inhaltskontrolle abverlangen. Nach dem Kontrollmodell bietet sich den Ländern ein breites Spektrum grundgesetzkonformer Verfahren der Richterbestellung, unter denen selbst kooptative Elemente nicht von vornherein ausgeschlossen sind.

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Demokratische Legitimation der dritten Gewalt, Axel Tschentscher

Taal
Jaar van publicatie
2006
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(Hardcover)
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Titel
Demokratische Legitimation der dritten Gewalt
Taal
Duits
Uitgever
Mohr Siebeck
Jaar van publicatie
2006
Formaat
Hardcover
Aantal pagina's
410
ISBN10
3161487826
ISBN13
9783161487828
Reeks
Aantekening
Die dritte Gewalt ist im Bereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit von Weisungen freigestellt. Axel Tschentscher zeigt, daß die demokratische Legitimation nach dem herrschenden organisatorisch-formalen Modell zu Inkonsistenzen führt. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes interpretiert er im Sinne eines Kontrollmodells demokratischer Legitimation, bei dem die potentielle Inhaltskontrolle als primäres Kriterium dient. Das grundgesetzlich gebotene Legitimationsniveau kann bei funktionierender sachlich-inhaltlicher demokratischer Legitimation in einzelnen Bereichen auch ohne das personell-organisatorische Element der Legitimationskette verwirklicht werden. Die legitimatorische Reichweite der richterlichen Gesetzesbindung würde unterschätzt, wollte man dem Gesetzgeber eine tatsächlich ausgeübte, flächendeckende Steuerung statt bloß potentieller Inhaltskontrolle abverlangen. Nach dem Kontrollmodell bietet sich den Ländern ein breites Spektrum grundgesetzkonformer Verfahren der Richterbestellung, unter denen selbst kooptative Elemente nicht von vornherein ausgeschlossen sind.