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Die Hersteller von Produkten mit Lösemitteln müssen bei der Weiterentwicklung und Vermarktung ihrer Produkte auch auf eine VOC-Reduktion achten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Rechtliche Anforderungen zum Erstellen einer Lösemittelbilanz ergeben sich aus der Lösemittelverordnung (31. BImSchV), und der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Die Lösemittelbilanz ist von der Lösemittel verarbeitenden Industrie zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Dieser Nachweis ist jährlich zu aktualisieren und 5 Jahre zu archivieren. Zum Erstellen der Lösemittelbilanz ist eine Vielzahl von Daten zu ermitteln. Dem Verantwortlichen fehlen in der Regel die Kenntnisse über zu erschließende Datenquellen. Der Leitfaden hilft den Betrieben die notwendigen Angaben zu ermitteln und zu bewerten. An einem Beispiel aus der Druckbranche, dem größten gewerblichen Lösemittel-Verwender, wird eine Musterbilanz vorgestellt. Auf der beigefügten CD-ROM können Sie mit einem Excel-Tool selbst für Ihren eigenen Betrieb eine Lösemittelbilanz erstellen. Aus dem Inhalt: Lösemittelverordnung (31. BImSchV) Lösemittelbilanz Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) Literaturhinweise Anhang 1: 31. BImSchV (Wortlaut) Anhang 2: ChemVOCFarbV (Wortlaut) u. v. m.
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Die Lösemittelbilanz, Gabriele Janssen
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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