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Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich

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Im letzten Jahrhundert wurden in der Türkei, insbesondere im Familien- und Zivilrecht, tiefgreifende Reformen durchgeführt. Am 17. Februar 1926 wurde das Schweizer Zivilgesetzbuch übernommen, wobei in der Türkei die Gütertrennung als ordentlicher Güterstand galt, im Gegensatz zur Güterverbindung im schweizerischen ZGB von 1907. Diese Regelung wies erhebliche Nachteile für Frauen auf, da sie keine Beteiligung beider Ehegatten am während der Ehe neugebildeten Vermögen bei Auflösung des Güterstandes vorsah. Daher wurde am 22. November 2001 im türkischen Parlament die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand im neuen türkischen ZGB verabschiedet, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Diese Reform ersetzte die bis dahin geltende Gütertrennung, die mit den veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in der türkischen Gesellschaft nicht mehr vereinbar war. Die türkische Gesetzgebung orientierte sich hierbei an dem bereits 1988 revidierten schweizerischen Ehegüterrecht. Diese Arbeit behandelt den Vergleich zwischen dem türkischen und dem schweizerischen ordentlichen Güterstand, einschließlich der Entwicklungen im Ehegüterrecht, der ausführlichen Darstellung der Gütertrennung und der Vor- und Nachteile der Errungenschaftsbeteiligung in beiden Ländern.

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Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich, Muzaffer Şeker

Taal
Jaar van publicatie
2006
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