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Parallel zu meinen journalistischen Tätigkeiten schreibe ich seit 1986 Gutachten für Gerichte. Diese Tätigkeit bietet die Möglichkeit, Geräte zu zerlegen und Fehlerursachen visuell oder messtechnisch zu ermitteln. Der Richter definiert im Beweisbeschluss die Aufgabe des Sachverständigen, der zusammen mit umfangreichen Gerichtsakten zugestellt wird. Diese Akten umfassen oft über 200 Seiten, in die sich der Sachverständige gründlich einarbeiten muss, um eine Strategie für das Gutachten zu entwickeln. Der Kostenrahmen wird durch den Richter im Vorfeld festgelegt. Jedes Gutachten ist einzigartig und stellt eine neue Herausforderung dar. Sie werden dem Gericht sowie den Rechtsanwälten der Klägerin und Beklagten übermittelt. In einigen Fällen wird der Sachverständige zu einer mündlichen Verhandlung eingeladen, um sein Gutachten zu erläutern und Fragen der Anwälte sowie des Gerichts zu beantworten. Bis zur Zustellung der Akte vergehen oft ein bis zwei Jahre, in denen Beweismittel entsorgt und durch neue Produkte ersetzt werden. Dennoch sehe ich meine Aufgabe als öffentlich bestellter Sachverständiger darin, das Gericht neutral zu unterstützen. Die Auswirkungen meiner Gutachten spiegeln sich in den Urteilen wider. Ich danke den Gerichten für die Bereitstellung ihrer Urteile und den Industrie- und Handelskammern für ihre Unterstützung.
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Videotechnik vor Gericht, Rudolf Auer
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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- (Paperback)
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