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Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses trat am 1. Januar 2002 in Kraft und transformierte das Berufungsverfahren. Anstelle einer Neuverhandlung ist das Berufungsgericht nun an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden und konzentriert sich auf die Fehlerkontrolle. Neues Vorbringen ist nur eingeschränkt zulässig, wodurch die Berufung der Revision ähnlicher wird. Die Studie bietet einen systematischen Überblick über das reformierte Verfahren, untersucht die neuen gesetzlichen Bestimmungen und beleuchtet damit verbundene Zweifelsfragen. Der Autor analysiert grundlegende Urteile des Bundesgerichtshofs und bewertet diese kritisch. Zunächst wird erörtert, wie der Berufungsführer das erstinstanzliche Urteil anfechten kann. Anschließend wird dargelegt, welcher Prozessstoff dem Berufungsgericht zur Verfügung steht. Der Fokus liegt auf dem Prüfungsumfang in tatsächlicher Hinsicht und den Korrekturmöglichkeiten der erstinstanzlichen Tatsachen. Besonders die Bestimmung des § 529 Abs. 1 ZPO wird hervorgehoben. Der Autor behandelt auch relevante Streitfragen, etwa ob die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 ZPO von Amts wegen geprüft werden müssen und inwieweit der erstinstanzliche Tatbestand korrigiert werden kann. Zudem wird erörtert, unter welchen Bedingungen neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz zulässig sind, einschließlich des Problems der „unstreitigen Noven“. Abschließend werden die Möglichkeiten z
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Prozessstoff und Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz nach der ZPO-Reform 2002, Thomas Lange
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2007
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