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Am 25. Februar 2004 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor, um Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten abzubauen. Ziel war es, den Dienstleistern und -empfängern die notwendige Rechtssicherheit zu bieten, um diese Grundfreiheiten des EG-Vertrags effektiv wahrnehmen zu können. Ein zentrales Element des Vorschlags war das Herkunftslandprinzip, das Dienstleistungserbringer dem Recht und der Kontrolle ihres Heimatlandes unterstellte. Diese Regelung stieß auf heftige Kritik von Arbeitnehmer-Interessenvertretungen. Aufgrund breiter öffentlicher Diskussionen wurde schließlich vom Herkunftslandprinzip abgesehen, und der Richtlinienvorschlag wurde entschärft. Am 27. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt im Amtsblatt der EU veröffentlicht, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 28. Dezember 2009. Im Rahmen des Fakultätstags der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck am 8. und 9. November 2006 wurden verschiedene Aspekte der Dienstleistungsrichtlinie auf einem Symposium erörtert, wobei die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie spezifische Themen wie Rechts- und Finanzdienstleistungen, die Wechselwirkungen zu EWR und Schweiz sowie das Arbeitsrecht behandelt wurden.
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Die Dienstleistungsrichtlinie, Gustav Wachter
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2008
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