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Das Jugendgericht kann zur Förderung der Erziehung des jugendlichen Täters Weisungen erteilen. Während § 10 Abs. 2 JGG hierfür die Zustimmung der Eltern verlangt, enthält § 10 Abs. 1 JGG für die dort aufgeführten Weisungen kein Zustimmungserfordernis. Das vorliegende Werk befasst sich mit der hieraus resultierenden Frage, ob diese Weisungen ohne Zustimmung verhängt werden dürfen oder ob ein solches Vorgehen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verletzt. Mit Hilfe einer Auslegung des § 10 Abs. 1 JGG und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung wird ein praxistauglicher Vorschlag zur Behebung dieses Konflikts erarbeitet (sog. modifizierte Wächteramtslösung).
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Weisungen nach § 10 Abs. 1 JGG und elterliches Erziehungsrecht, Simone Wedler
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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