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Am Beispiel des Kantons Aargau wird die wenig erforschte Phase der Strafrechtsgesetzgebung in der Schweiz nach dem Niedergang der Helvetischen Republik 1803 untersucht. Die aargauische Strafrechtsreform verfolgte das Ziel einer humanen und fortschrittlichen Gesetzgebung, die den Charakter und die Sitten der Kantonsbewohner berücksichtigte und an zeitgemäßen Kriminalrechtsgrundsätzen orientiert war. Das österreichische Strafgesetzbuch von 1803 spielte eine bedeutende Rolle, da es die aktuellste Kriminalgesetzgebung Europas darstellte und eine enge Verbindung zwischen Aargau und Österreich bestand. Der Kanton distanzierte sich jedoch vom kriminalpolitischen Liberalismus der Helvetischen Republik und setzte die Tendenz zu einer repressiveren Handhabung des Strafrechts fort. Mit dem Kanton-Aargauischen Gesetzbuch über Kriminal-Verbrechen vom 19. Christmonat 1804 erließ Aargau als erster Kanton der Mediationszeit ein Strafgesetz. Das gängige Verständnis, dass die Reformen von 1803 einen Rückfall in die Rechtsstrukturen des Ancien Régime bedeuteten, trifft für Aargau nicht zu. Vielmehr fand eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Reformideen der Aufklärung statt, wobei man sich der Probleme des alten Strafrechts bewusst war. Dennoch ging das Aufgreifen der aufklärerischen Anliegen nicht mit einer grundsätzlichen Humanisierung des Strafrechts einher, was dem utilitaristischen Denken der Aufklärer in Europa entsprach.
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Das Strafrecht des Kantons Aargau von 1803 bis 1868 mit Schwerpunkt auf dem Kanton-Aargauischen Gesetzbuch über Kriminal-Verbrechen vom 19. Christmonat 1804, Mirko Lenarcic
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- Jaar van publicatie
- 2011
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- (Hardcover)
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