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PU-Schaum

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Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist durch zahlreiche Bestimmungen geregelt, und für diejenigen, die nicht täglich damit arbeiten, kann die Übersicht leicht verloren gehen. Seit dem 1. Dezember 2010 dürfen MDI-haltige PU-Schäume in Spraydosen nur von einer sachkundigen Person abgegeben werden, die die erforderliche Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen hat. Diese Person muss den Käufer über die Gefahren beim Umgang mit der gefährlichen Zubereitung, wie Einatmen, Haut- und Augenkontakt, sowie über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und die ordnungsgemäße Entsorgung informieren. Ein einfaches Merkblatt ist nicht ausreichend, wodurch die Selbstbedienung im Regal für Käufer nicht mehr möglich ist. Jede Verkaufsstelle, die solche Produkte an private Endverbraucher verkauft, muss über eine interne sachkundige Person verfügen; externe oder konzerninterne Sachkundige sind nicht zulässig. Der beste Schutz gegen chemische Gefahren ist das Wissen über die Stoffe und deren Eigenschaften. Viele chemische Stoffe sind nützlich, bringen jedoch auch oft unterschätzte Gefahren mit sich. Ausbildung und Belehrungen sind entscheidend für den Schutz der Fachkräfte. Sicherheitsdatenblätter informieren Händler häufig nicht ausreichend über die notwendigen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine Prüfung bei der zuständigen Behörde nachgewiesen.

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PU-Schaum, Peter-Heinz Seraphim

Taal
Jaar van publicatie
2011
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