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Mit der Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters wird ihm die Verpflichtung auferlegt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu sichern. Wenn vom Konto des Schuldners auf Veranlassung des Gläubigers Abbuchungen im Wege des Lastschrifteinzugs vorgenommen wurden, stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter vom kontoführenden Kreditinstitut verlangen kann, dass der abgebuchte Betrag wieder gutgeschrieben wird. Diese Möglichkeit besteht nur im Einzugsermächtigungsverfahren, es sei denn, es lag keine entsprechende Abrede zwischen Schuldner und Gläubiger vor. In solchen Fällen kann ein Lastschriftwiderruf des Schuldners als Pflichtverletzung betrachtet werden, die Schadensersatzansprüche des Gläubigers auslösen könnte. Der Verfasser untersucht die umstrittene Frage, ob und in welchen Fällen dies auch für einen Lastschriftwiderruf des Insolvenzverwalters gilt. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen des Lastschriftverfahrens betrachtet, wobei die Genehmigungstheorie, die vom Bundesgerichtshof bevorzugt wird, als nicht zutreffend erachtet wird. Die relevanten Fragen zum Lastschriftwiderruf werden schließlich auf Grundlage der Vollmachtstheorie und unter Berücksichtigung der durch das Überweisungsgesetz zum 01.01.2002 geschaffenen Rechtslage analysiert.
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Lastschriftverfahren und Insolvenz, Alfred Maier
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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