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Die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG führten in Österreich zu einer umfassenden Neuregelung des Gleichbehandlungsrechts. Die Autorin behandelt neben spezifischen Detailfragen des Gleichbehandlungsgesetzes auch grundlegende Aspekte des Kultur- und Staatskirchenrechts aus verschiedenen Perspektiven. Sie bietet eine detaillierte Begriffsbestimmung und -abgrenzung der geschützten Merkmale. Ein zentrales Thema ist die Frage, ob der Begriff der Weltanschauung im Sinne der Richtlinien auch politische und ideologische Überzeugungen umfasst. Zudem werden erstmals Thesen zur Einordnung „problematischer“ Weltanschauungen aufgestellt, die Rechtslage bei der Kollision mehrerer geschützter Merkmale analysiert und Prüfungsschemata zur unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung entwickelt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausnahmebestimmung des § 20 GlBG und deren Vorgaben durch die Richtlinien. Angesichts der hohen Anzahl an Beschäftigten in den Kirchen in Österreich konzentriert sich die Analyse auf religionsgemeinschaftliche Arbeitgeber, die durch § 20 Abs 2 GlBG und Art 4 Abs 2 der Richtlinie 2000/78/EG privilegiert sind. Die Ermächtigung des Art 4 Abs 2 wird besonders hervorgehoben, da sie es Kirchen und ähnlichen Organisationen erlaubt, von ihren Mitarbeitenden Loyalität und Aufrichtigkeit im Einklang mit dem Ethos der Organisation zu verlangen.
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Was heißt denn hier normal?, Doris Wakolbinger
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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