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Alle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden beauftragten Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer müssen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ihre Honorare und Auslagen abrechnen. Das JVEG wurde zum 01.08.2013 novelliert, und die neuen Gebührentatbestände enthalten viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die erklärungsbedürftig sind. Daher benötigen die betroffenen Berufsgruppen Unterstützung zur optimalen Abrechnung. Der DIHK hat kurz nach Inkrafttreten des JVEG die sechste Auflage seiner Broschüre „Gebühren für Gutachter“ veröffentlicht. Darin werden die 20 überarbeiteten Gebührentatbestände verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und Anwendungsempfehlungen gegeben. Auch die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen wurden aktualisiert, unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung. Der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, bringt seine Praxiserfahrungen aus Seminaren und Kommentaren ein, was sich in Musterschreiben, Musterrechnungen und Erläuterungen des neuen § 8a JVEG zeigt, der acht Verlust- und zwei Kürzungstatbestände für Sachverständige normiert. Zudem werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung berücksichtigt, da Sachverständige zunehmend als sachverständige Zeugen auftreten. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab.
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Gebühren für Gutachter, Katharina Bleutge
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2013
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