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Am 16. Oktober 1957 hielt ich einen Vortrag über die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794. Zu diesem Zeitpunkt war die Veröffentlichung der Vorträge des Verfassers, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gottlieb Svarez, noch in Vorbereitung. Diese Vorträge sind mittlerweile in der Reihe der Wissenschaftlichen Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen und bieten ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts. Sie ermöglichen zudem eine eingehendere Würdigung ähnlicher Erscheinungen in Österreich und tragen zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des aufgeklärten Absolutismus in beiden führenden deutschen Staaten bei. In beiden Ländern lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die einen nachhaltigen Einfluss auf das Privatrecht ausübten. In den folgenden Darlegungen werde ich auf einige Gedankengänge des Vortrags von 1957 zurückgreifen, um das Gesamtbild der Entwicklung klarer herauszustellen und um einer stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, insbesondere C. G. Svarez, entgegenzutreten. Vor wenigen Monaten erschien in Ost-Berlin ein Heft, das sich mit den Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts befasst.
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Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts, Hermann Conrad
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1961
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