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Bertolt Brecht, wie viele moderne Künstler, hatte eine lockere Haltung zum geistigen Eigentum. Bei der Premiere der »Dreigroschenoper« 1928 verwendete er Lieder von François Villon, die in der Übersetzung von Karl Anton Klammer erschienen waren, ohne die Quelle zu nennen. Dies führte zu scharfen Vorwürfen von Alfred Kerr im Berliner Tageblatt 1929, woraufhin Brecht seine »Laxheit in Fragen geistigen Eigentums« eingestand. Die Erben Brechts haben sich jedoch nicht in ähnlicher Weise mit seiner eigenen Werkverwendung auseinandergesetzt, wie die Kontroversen um die »Baal«-Inszenierung von Frank Castorf 2015 zeigen. Die Frage, was passiert, wenn in zehn Jahren die urheberrechtliche Schutzfrist für Brechts Werke abläuft, bleibt offen. Die hier versammelten Beiträge beleuchten Brecht als Urheber, Nutzer fremder Texte und Koautor und thematisieren das Urheberrecht in Zeiten grenzenloser Content-Verbreitung. Diese Dokumentation der Brecht-Tage 2016 am Literaturforum im Brecht-Haus umfasst Beiträge von namhaften Autoren und Experten, die sich mit diesen komplexen Fragen auseinandersetzen.
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Laxheit in Fragen geistigen Eigentums, Annett Gröschner
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2018
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