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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"

Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung

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Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.

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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser", Isabelle König

Taal
Jaar van publicatie
2023
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(Paperback)
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Titel
Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"
Ondertitel
Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung
Taal
Duits
Uitgever
Nomos
Jaar van publicatie
2023
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
703
ISBN10
3756002268
ISBN13
9783756002269
Reeks
Aantekening
Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.