Bookbot

Anmeldepflichten nach § 39a GWB

Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen

Meer over het boek

Mit der 10. Novelle ist § 39a in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt worden. Danach erhält das Bundeskartellamt die Befugnis, einzelnen, vom Bundeskartellamt identifizierten Unternehmen die Verpflichtung zur Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt aufzuerlegen, selbst wenn die Aufgreifschwellen in § 35 GWB nicht erfüllt sind. Dies erlegt den betroffenen Unternehmen erhebliche, zusätzliche Belastungen auf, die der Rechtfertigung bedürfen. Das vorliegende Werk befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Vorschrift, den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sie sowie den tatbestandlichen Voraussetzungen, die für den Erlass einer Verfügung des Bundeskartellamtes erfüllt sein müssen.

Een boek kopen

Anmeldepflichten nach § 39a GWB, Ingo Brinker

Taal
Jaar van publicatie
2021
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback)
Zodra we het ontdekt hebben, sturen we een e-mail.

Betaalmethoden

Nog niemand heeft beoordeeld.Tarief

Titel
Anmeldepflichten nach § 39a GWB
Ondertitel
Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen
Taal
Duits
Uitgever
Nomos
Jaar van publicatie
2021
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
135
ISBN10
3848784874
ISBN13
9783848784875
Reeks
Aantekening
Mit der 10. Novelle ist § 39a in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt worden. Danach erhält das Bundeskartellamt die Befugnis, einzelnen, vom Bundeskartellamt identifizierten Unternehmen die Verpflichtung zur Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt aufzuerlegen, selbst wenn die Aufgreifschwellen in § 35 GWB nicht erfüllt sind. Dies erlegt den betroffenen Unternehmen erhebliche, zusätzliche Belastungen auf, die der Rechtfertigung bedürfen. Das vorliegende Werk befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Vorschrift, den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sie sowie den tatbestandlichen Voraussetzungen, die für den Erlass einer Verfügung des Bundeskartellamtes erfüllt sein müssen.