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Werbung als Meinung

Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht

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Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.

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Werbung als Meinung, Viola Schmid, V.Schmid

Taal
Jaar van publicatie
2025
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(Hardcover)
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Titel
Werbung als Meinung
Ondertitel
Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2025
Formaat
Hardcover
Aantal pagina's
720
ISBN13
9783540412991
Reeks
Aantekening
Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.