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Der Ort der Eheschließung im deutschen Kollisionsrecht

Zugleich ein Beitrag zur Reform des Eheschließungskollisionsrechts

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Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug ist zur Ermittlung des Formstatuts der Ort der Eheschließung zu bestimmen. Bereits de lege lata bereitet dies Rechtsprechung und Literatur in komplex gelagerten Fällen Probleme. Darüber hinaus wird in der Literatur erwogen, in Zukunft auch die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen an den Ort der Eheschließung anzuknüpfen. Anna Gmehling begründet, dass aus kollisionsrechtlicher Sicht unter dem Begriff "Ort der Eheschließung" einheitlich der Ort zu verstehen ist, an dem die auf die Eheschließung gerichteten Willenserklärungen abgegeben werden. Obwohl das Anknüpfungsmoment damit stets zuverlässig bestimmt werden kann, spricht sie sich dennoch gegen den Vorschlag aus, in Zukunft alle Eheschließungsvoraussetzungen an den Ort der Eheschließung anzuknüpfen und entwickelt für das Eheschließungskollisionsrecht einen eigenen Reformvorschlag.

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Der Ort der Eheschließung im deutschen Kollisionsrecht, Anna Gmehling

Taal
Jaar van publicatie
2024
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(Paperback)
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Titel
Der Ort der Eheschließung im deutschen Kollisionsrecht
Ondertitel
Zugleich ein Beitrag zur Reform des Eheschließungskollisionsrechts
Taal
Duits
Uitgever
Mohr Siebeck
Jaar van publicatie
2024
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
262
ISBN13
9783161637209
Reeks
Aantekening
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug ist zur Ermittlung des Formstatuts der Ort der Eheschließung zu bestimmen. Bereits de lege lata bereitet dies Rechtsprechung und Literatur in komplex gelagerten Fällen Probleme. Darüber hinaus wird in der Literatur erwogen, in Zukunft auch die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen an den Ort der Eheschließung anzuknüpfen. Anna Gmehling begründet, dass aus kollisionsrechtlicher Sicht unter dem Begriff "Ort der Eheschließung" einheitlich der Ort zu verstehen ist, an dem die auf die Eheschließung gerichteten Willenserklärungen abgegeben werden. Obwohl das Anknüpfungsmoment damit stets zuverlässig bestimmt werden kann, spricht sie sich dennoch gegen den Vorschlag aus, in Zukunft alle Eheschließungsvoraussetzungen an den Ort der Eheschließung anzuknüpfen und entwickelt für das Eheschließungskollisionsrecht einen eigenen Reformvorschlag.