Die Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum bei Blankettnormen
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Mit Inkrafttreten des FamFG wird das familiengerichtliche Verfahren grundlegend verändert. Es integriert Elemente der „Cochemer Praxis“, die von Jürgen Rudolph gewürdigt wird, und erhebt sie zur Norm. Dennoch bleibt das Gesetz hinter den Anforderungen seiner Leitgedanken zurück. Eine verantwortungsvolle Umsetzung erfordert nicht nur verfahrensrechtliche Anpassungen, sondern auch einen Wandel in den Perspektiven und Haltungen der beteiligten Fachkräfte, um die Sichtweise des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Haltungen und Paradigmenwechsel, die sich der gesetzlichen Kodifizierung entziehen, werden von zahlreichen renommierten Vertretern aus Rechts- und Justizpolitik, anwaltlicher und gerichtlicher Praxis, Familienpolitik sowie psychologischer Praxis und Wissenschaft in dieser Festschrift thematisiert. Die Vielfalt der professionellen Beteiligung spiegelt sich auch im Hintergrund der Autorinnen und Autoren wider, die unterschiedliche Aspekte des Kindeswohls beleuchten. Der Sammelband richtet sich an alle Fachkräfte, die in Familienkonflikte involviert sind. Interessierte an der Verbesserung von Prozessen und Haltungen finden wertvolle Impulse zur Qualitätssteigerung in Kindschaftsverfahren.
Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes und Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht innerhalb eines geschlossenen Rechtsschutzsystems. Das Handbuch konzentriert sich auf Umfang, Grenzen und Zulässigkeit der jeweiligen Rechtsschutzform. Fragen und Probleme werden entlang des Prüfungsschemas den jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmalen zugeordnet und erörtert. •Die Beschwerde nach § 15 BNotO •Die Beschwerde nach § 54 BeurkG •Die Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens •Die Notarkostenbeschwerde nach § 156 KostO •Die Amtshaftungsklage nach § 19 BNotO •Die Dienstaufsicht Der Anhang enthält Muster für anwaltliche Anträge und gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen: § 15 BNotO · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · § 54 BeurkG · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · Entscheidung der Dienstaufsicht – Bestätigung einer Missbilligung. Die Autorin ist Stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee. Davor war sie Richterin einer Kammer des Landgerichts Berlin, die für die Amtshaftung der Notare wie auch die Beschwerden nach § 15 BNotO und § 54 BeurkG zuständig ist, und eine der für die Dienstaufsicht zuständigen richterlichen Dezernenten des Landgerichtspräsidenten.
Die Festschrift ist Frau Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit zu ihrem 70. Geburtstag gewidmet. Mehr als 40 Jahre hat sie den Frauen, Kindern und der Familie gewidmet, hat für die Freiheit der Presse, gegen Gewalt und Korruption, häufig gegen den Strom und stets für durchgreifende Reformen gekämpft. Viele Rechte und Errungenschaften, die uns heute selbstverständlich erscheinen, sind auf ihre Initiative zurückzuführen. Prominente Persönlichkeiten aus Politik (unterschiedlichster Parteizugehörigkeit), Justiz, Wissenschaft, Kultur, Kirche und den Medien greifen ihre Ideen auf und äußern sich zu aktuellen demokratischen, sozialen, familien-, kindschafts- und frauenrechtlichen Problemen unserer Zeit. Die Vielfalt der kontroversen Ideen vermittelt einen Eindruck von der breiten Akzeptanz der Jubilarin. Jeder, der sich dafür interessiert, wie die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft verbessert werden können, wird hier Anregungen erhalten. Besonders angesprochen sind Familien- und Kindschaftsrechtler. Zugleich erfährt der Leser mehr aus dem Wirken der ungewöhnlichen Juristin, deren Ideen immer wieder heftige Diskussionen hervorgerufen und in unserem täglichen Leben zu spüren sind.