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Meinhard Ciresa

    16 november 1964
    Urheberwissen leicht gemacht
    Handbuch der Urteilsveröffentlichung
    Arzneimittelwerberecht
    Urheberwissen für die Praxis
    ABGB Praxiskommentar
    • ABGB Praxiskommentar

      Verbraucherrecht: Kommentar - ABGB, KSchG, FAGG, FernFinG, ECG, VKrG, BTVG, TNG

      • 1000bladzijden
      • 35 uur lezen

      Der ABGB Praxiskommentar hat sich seit vielen Jahren als eines der führenden Standardwerke zum ABGB bewährt, was sich auch in der laufenden Zitierung durch den OGH widerspiegelt. Im Verbraucherrechte-Band 5a wird dem Informationsbedürfnis von allen im Konsumentenschutz tätigen Praktikern Rechnung getragen. Auf dem Stand des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) wird das gesamte neue und novellierte Verbraucherrecht aktuell, fundiert und praxisnah kommentiert: §§ 429, 905, 1420 und 1503 ABGB Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) E-Commerce-Gesetz (ECG) Verbraucherkreditgesetz (VKrG) Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Teilzeitnutzungsgesetz (TNG) Das bewährte Konzept des Kommentars, der sich bewusst vor allem an Praktiker wendet, insbesondere die übersichtliche Gliederung und die Darstellung der Anmerkungen als Fußnoten, kennzeichnen auch diesen umfassenden Verbraucherrechte-Kommentar .

      ABGB Praxiskommentar
    • Arzneimittelwerberecht

      • 552bladzijden
      • 20 uur lezen

      Diese umfassende Arbeitsunterlage bietet eine detaillierte Analyse des Arzneimittelwerberechts und richtet sich an Fachleute in der Pharmaindustrie. Sie behandelt rechtliche Rahmenbedingungen, relevante Gesetze und Vorschriften sowie deren praktische Anwendung. Zudem werden aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Arzneimittelwerbung thematisiert. Die klare Struktur und praxisnahe Beispiele erleichtern das Verständnis und die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Ideal für Juristen, Marketingexperten und Entscheidungsträger in der Branche.

      Arzneimittelwerberecht