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Dieter Wiefelspütz

    22 september 1946
    Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte und der konstitutive Parlamentsvorbehalt
    Das Parlamentsheer
    Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz
    Reform der Wehrverfassung
    Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz
    Das Untersuchungsausschussgesetz
    • 2008

      Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 schien es für viele unvorstellbar, dass Deutschland bald wieder über nationale Streitkräfte verfügen könnte. Heute ist die Bundeswehr als „Bundeswehr im Einsatz“ ein Ausdruck wehrhafter Staatlichkeit und spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik. Die Bundeswehr hat sich im Kontext komplexer außen- und sicherheitspolitischer Interessen etabliert. Die wenigen Artikel des Grundgesetzes zur Verwendung der Bundeswehr werden unterschiedlich interpretiert von der Bundesregierung, politischen Parteien, der Öffentlichkeit und der Rechtswissenschaft. Die veränderte internationale Stellung Deutschlands hat zudem die Auslegung der wehrverfassungsrechtlichen Normen beeinflusst. Das Buch behandelt umfassend die staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte des Auslandseinsatzes deutscher Streitkräfte. Besonders beleuchtet wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aktuelle Themen wie der Einsatz gegen grenzüberschreitenden Terrorismus, Piraterie, die Evakuierung deutscher Staatsbürger und die Anwendung der Grundrechte beim Auslandseinsatz stehen im Fokus. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die detaillierte Kommentierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, das die gesetzliche Beteiligung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen regelt.

      Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz
    • 2008
    • 2007

      Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz

      Polizei und Streitkräfte im Spannungsfeld neuer Herausforderungen

      • 108bladzijden
      • 4 uur lezen

      Die Abwehr terroristischer und asymmetrischer Bedrohungen in Deutschland obliegt primär den zuständigen Behörden von Bund und Ländern, jedoch kann die Bundeswehr zur Unterstützung eingesetzt werden, wenn nur sie die erforderlichen Fähigkeiten besitzt oder die Behörden gemeinsam mit ihr den Schutz der Bevölkerung gewährleisten können. Besonders bei Bedrohungen aus dem Luftraum und von See sind die Fähigkeiten der Bundeswehr gefragt. Das umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz schränkt den Einsatz der Bundeswehr bei nicht-kriegerischen Luftzwischenfällen erheblich ein, was auch von der verfassungsändernden Gesetzgebung beachtet werden muss. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Urteil ist notwendig, ebenso die Klärung, ob bei kriegerischen Zwischenfällen andere Grenzen gelten. Der Text gliedert sich in mehrere Abschnitte, die sich mit Landesverteidigung, den Einsatz der Bundeswehr im Innern, Terrorismus und Luftsicherheit sowie dem Luftsicherheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts befassen. Es werden die Grundfunktionen der Streitkräfte und der Polizei, die Schutzfunktion des Staates, die Gesetzgebungskompetenz und der präventive Einsatz der Streitkräfte behandelt. Zudem wird ein Vorschlag zur Änderung des Artikels 35 GG unterbreitet, der die Neufassung und Begründung für diese Änderung umfasst.

      Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz
    • 2005

      Der Autor, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB, innenpolitischer Sprecher der SPD und Jurist, untersucht die verfassungsrechtliche Grundlage der „Bundeswehr im Einsatz“ sowie die sich verändernden sicherheitspolitischen Interessen der letzten fünf Jahrzehnte. Diese wissenschaftliche Analyse der Wehrverfassung zeichnet sich durch die Perspektive eines verfassungsrechtlich orientierten Politikers aus, der die demokratische und rechtstaatliche Einbindung der Streitkräfte beleuchtet. Fast zwei Jahrzehnte lang vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundeswehr nur zur Landes- und Bündnisverteidigung eingesetzt werden dürfe. Rückblickend zeigt sich eine Vielzahl an Meinungen zum Auslandseinsatz deutscher Soldaten, die alle als verfassungsrechtlich legitim betrachtet wurden. Nach der Wiedervereinigung begann die Bundesregierung, ihre Haltung zum Auslandseinsatz schrittweise zu ändern, was zu Konflikten zwischen den Ressorts führte. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1994, dass der Bundestag ein Mitspracherecht beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland hat, wodurch die Bundeswehr zum „Parlamentsheer“ wurde. 2004 verabschiedete der Bundestag das Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG). Diese Studie klärt die verfassungs- und völkerrechtlichen Fragen des Auslandseinsatzes der Bundeswehr und der Bundespolizei, erörtert den Parlamentsvorbehalt und dokumentiert die Gesetzgebungsgeschichte des PBG. Anlässlich des 50-jähr

      Das Parlamentsheer
    • 2003

      Nach fast 50 Jahren erfolgloser Bemühungen trat am 19.06.2001 das Untersuchungsausschussgesetz für den Bundestag in Kraft. Das Handbuch dokumentiert die Entstehungsgeschichte basierend auf Art. 44 GG und strukturiert sie nach den Grundtypen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Die Reformbestrebungen werden nach Legislaturperioden dargestellt, einschließlich der Entwicklungen in den Bundesländern. Der zweite Teil behandelt wichtige Neuregelungen und juristische Streitfragen, insbesondere zu Themen wie Einsetzungsverfahren, Ergänzung oder Beschränkung des Untersuchungsauftrags, Zusammensetzung und Vorsitz, Zutrittsrechte sowie Beweiserhebung. Weitere Aspekte umfassen Aussagezwang, Zeugnisverweigerungsrechte, Herausgabepflichten und gerichtliche Zuständigkeit. Das Handbuch ist unverzichtbar für die Staatsrechtswissenschaft sowie für Verwaltungen, Fraktionen und Parteien, die sich mit der parlamentarischen Umsetzungspraxis befassen. Zudem erleichtert es die Interpretation der Untersuchungsausschussgesetze auf Länderebene, da viele Regelungen identisch sind. Dr. Dieter Wiefelspütz, seit 1987 Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses, hat die Bemühungen um das Gesetz maßgeblich begleitet und ist innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

      Das Untersuchungsausschussgesetz
    • 2003

      Die Anwendung militärischer Gewalt zählt zu den komplexesten Entscheidungen eines Staates oder einer Staatengemeinschaft. In Deutschland war lange unklar, unter welchen Bedingungen die Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden darf. Das entscheidende Streitkräfteurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 stellte fest, dass die Bundesregierung die vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte einholen muss. Seitdem war der Bundestag an über 30 Entscheidungen zu Auslandseinsätzen beteiligt. Vor diesem Hintergrund plant der Bundestag ein Parlamentsbeteiligungsgesetz, das zahlreiche rechtliche Fragen aufwirft. Der Band von Wiefelspütz beleuchtet die Staatspraxis und das AWACS-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2003 und behandelt zentrale Probleme des Gesetzesvorhabens: die Reichweite des Parlamentsvorbehalts, die Definition des „Einsatzes bewaffneter Streitkräfte“, die Anforderungen an einen Zustimmungsantrag, Einsätze bei „Gefahr im Verzug“, geheimhaltungsbedürftige Einsätze, das Revokationsrecht des Bundestages, die Delegation von Befugnissen auf Ausschüsse und die Aufgaben des „Endsendeausschusses“. Der Autor ist Mitglied des Bundestages und Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

      Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte und der konstitutive Parlamentsvorbehalt