Das gegenwärtige Teilbetriebsverständnis wird dem Zweck des Umgründungssteuerrechtes - zur Optimierung der unternehmerischen Struktur beizutragen - nur sehr eingeschränkt gerecht.
Herbert Buzanich Boeken


Das gegenwärtige Teilbetriebsverständnis wird dem Zweck des Umgründungssteuerrechtes - zur Optimierung der unternehmerischen Struktur beizutragen - nur sehr eingeschränkt gerecht.