Sibylle Hofer Boeken






Leitfaden der Rechtsgeschichte
Quellen und Grundzüge der Rechtsordnung
Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Die Ansicht, daß die Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert von unbeschränkter individueller Freiheit als Prinzip des Privatrechts ausging, ist weit verbreitet. Sibylle Hofer zeigt, daß es sich bei dieser Annahme um einen Mythos handelt. Nicht Freiheit ohne Grenzen, sondern vielmehr die Vorstellung von Freiheit in Grenzen kennzeichnet die Privatrechtswissenschaft jener Zeit. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin aufgrund einer Analyse von Stellungnahmen zum Prinzip der Vertragsfreiheit. Dabei kann sie sich nicht auf ausdrückliche Äußerungen zu Privatautonomie und Vertragsfreiheit stützen, da solche in privatrechtswissenschaftlichen Werken des 19. Jahrhunderts erstaunlicherweise fehlen. Stattdessen müssen grundsätzliche Positionen indirekt erschlossen werden. Sibylle Hofer untersucht daher die Diskussionen um römisches und deutsches Privatrecht sowie um einzelne dogmatische Fragen und vermittelt auf diese Weise einen Einblick in die vorherrschenden Ansichten über die prinzipielle Gestaltung des Privatrechts. In ihre Untersuchung bezieht sie auch die Nationalökonomie jener Zeit ein, in der die Grundsätze des Privatrechts intensiv erörtert wurden. Dieser Blick über die Grenzen der Rechtswissenschaft macht deutlich, daß die Gedanken der Ökonomen vielfach die juristische Debatte beeinflußten. Aus der Untersuchung ergeben sich verschiedene Auffassungen über die grundsätzliche Konzeption des Privatrechts. Abschließend ordnet Sibylle Hofer diese Auffassungen vier Grundmodellen zu, wobei Parallelen zwischen privatrechtstheoretischen Ansätzen des 19. und 20. Jahrhunderts deutlich werden.
Eugen Huber
Vordenker des Schweizer Zivilrechts
Eugen Huber (1849–1923) ist der bekannteste Jurist der Schweiz. Aus seiner Feder stammt das Zivilgesetzbuch (ZGB), das 1912 in Kraft getreten ist. Es brachte erstmals landesweit einheitliche Regelungen für zentrale Bereiche des privaten Lebens: Ehe und Familie, Eigentum und Erbschaft. Diese Themen betrafen heftig diskutierte Fragen der damaligen Zeit. Sie verlangten Stellungnahmen zur Agrarkrise, zur Frauenbewegung, zu sozialistischen Staatskonzepten und zur Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Autorin zeigt auf, welche Positionen Huber bezog und wie sich seine gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen im Gesetz niederschlugen. Sie schildert ausserdem taktische Schachzüge, mit denen Huber für seinen Entwurf kämpfte und die Schweizer Bevölkerung von der Wichtigkeit eines einheitlichen Zivilrechts zu überzeugen suchte. Hubers intensiver Einsatz war von Erfolg gekrönt. Das ZGB wurde vom Parlament einstimmig angenommen und im Ausland als Vorzeigemodell gefeiert. Insbesondere die Volkstümlichkeit des Gesetzestextes erhielt Zuspruch und Lob. Viele der von Eugen Huber geschaffenen Normen gelten bis heute unverändert weiter.
Das Buch enthält eine Darstellung des gesamten Personenrechts. Neben den Regeln zu den natürlichen Personen werden auch diejenigen für juristische Personen erläutert. Für die Anwendung personenrechtlicher Regelungen ist es besonders wichtig, deren Grundgedanken zu kennen. Daher legt das Werk ein Schwergewicht auf die Grundzüge des Personenrechts. Sie bilden die Voraussetzung dafür, neu auftretende Rechtsfragen beantworten zu können. Ausserdem sind Kenntnisse der Grundzüge notwendig, um bei den zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zu Einzelaspekten die Orientierung zu behalten.
Zivilrechtliche Ansprüche
Handbuch für Praxis und Studium
Im Zentrum zivilrechtlicher Fallbearbeitungen steht die Frage nach möglichen Ansprüchen. Diesem wichtigen Gesichtspunkt tragen Lehrbücher und Kommentare höchstens am Rande Rechnung. Anders das neue Werk: Es stellt das Zivilrecht erstmals aus der praktisch relevanten Anspruchsperspektive dar. Aus allen Teilen des ZGB und OR werden die wichtigsten Ansprüche nach ihren Zielen geordnet zusammengeführt. Ausgenommen ist nur die Sondermaterie des Wirtschaftsrechts. Es ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für effiziente Fallbearbeitungen. Dazu trägt nicht zuletzt die knappe und übersichtliche Auflistung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen bei. Das Handbuch kann auf vielfältige Weise genutzt werden: Man kann es systematisch durcharbeiten, es punktuell zu bestimmten Fragenkomplexen heranziehen oder es vor dem Examen zur Wissensüberprüfung und Wiederholung zur Hand nehmen. Inhalt – die wichtigsten zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht sowie aus Nebengesetzen (mit Ausnahme des Wirtschaftsrechts) – Systematische Zusammenstellung möglicher Anspruchsziele sowie deren Rechtsgrundlagen – Checklisten zu den Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche
Richter zwischen den Fronten
Die Urteile des Berner Prozesses um die "Protokolle der Weisen von Zion" 1933-1937
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Zwischen 1933 und 1937 fand in Bern ein spektakulärer Prozess statt. Dieser erregte weltweit Aufmerksamkeit, weil dabei Schweizer Richter über nichts weniger als den nationalsozialistischen Antisemitismus zu urteilen hatten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Schrift «Die Protokolle der Weisen von Zion». Mit Auszügen aus dieser Schrift hatten die deutschen Nationalsozialisten unter anderem den Boykott jüdischer Geschäfte vom 1. April 1933 begründet. Zwei Monate später erstatteten die Kultusgemeinde sowie der Schweizerische Israelitische Gemeindebund Strafanzeige wegen des Verkaufs der «Protokolle» in Bern. Daraufhin wurde gegen Mitglieder verschiedener Schweizer Fronten Anklage erhoben. In Zeiten grosser politischer Spannungen zwischen Deutschland und der Schweiz sprach das Berner Obergericht im Jahr 1937 in zweiter Instanz die Angeklagten schliesslich frei. Die Autorin nimmt erstmals eine eingehende juristische Analyse des Urteils vor. Dies führt zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass der Freispruch letztlich die Folge einer Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien war. Das Buch enthält ausserdem einen vollständigen Abdruck der Urteile beider Gerichtsinstanzen. Diese vermitteln dem Leser einen unmittelbaren Eindruck von dem Prozess, der keineswegs nur für Juristen von Interesse ist.
Das Buch behandelt die Einleitungsartikel (Art. 1-9 ZGB) und das Personenrecht (Art. 11-89bis ZGB) und dient als Lehrmittel für das Studium sowie zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung. Es bietet auch einen Überblick für praktizierende Juristen. Der Einleitungstitel des Zivilgesetzbuches ist zentral für die Anwendung des gesamten Privatrechts und hat Einfluss auf andere Rechtsgebiete. Der erste Teil konzentriert sich auf die Rechtsanwendung, einschließlich Gesetzesauslegung und Lückenfüllung, sowie auf grundlegende Rechtsinstitute wie den Grundsatz von Treu und Glauben und das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Diese Aspekte sind entscheidend für das Verständnis des Privatrechts. Zudem vermittelt die Einführung in die Einleitungsartikel essentielles Wissen zur juristischen Falllösung durch die Darstellung der Methoden der Rechtsfindung. Der zweite Teil widmet sich dem Personenrecht, das die Aspekte der Person als Rechtssubjekt behandelt. Hierbei wird auf die Bestimmungen zu natürlichen und juristischen Personen eingegangen. Bei natürlichen Personen liegt der Fokus auf Handlungs- und Rechtsfähigkeit, während bei juristischen Personen ein allgemeiner Teil sowie die Rechtsformen des Vereins und der Stiftung erläutert werden. Der Persönlichkeitsschutz wird sowohl intern als auch extern behandelt, einschließlich der verfügbaren Rechtsbehelfe.
Untersucht wird der aktuelle Stellenwert der Vertragsfreiheit in der deutschen Rechtsordnung. Dazu werden zwei Modelle für das grundsätzliche Verhältnis von individueller Freiheit und Gleichheit herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Analyse von aktuellen Beispielen aus dem Bereich der Rechtsprechung (Bürgschaftsentscheidungen, Beurteilung von Eheverträgen) und der Gesetzgebung (Urheberrecht, Antidiskriminierungsgesetz). Hierbei ergibt sich u. a. eine Beziehung zu demoskopischen Ergebnissen über den Wert der Freiheit. Für Privatrechtler, Verfassungsrechtler, an Grundsatzfragen interessierte Juristen. ?? ?? ?? ??