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Jan Dirk Harke

    1 januari 1969
    Pflicht und Freiheit des Erblassers
    Römisches Recht
    Custodia.
    Actio de dolo
    Utilitas Constantiniana.
    Beneficium aetatis.
    • Beneficium aetatis.

      Der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht.

      • 133bladzijden
      • 5 uur lezen

      Der Schutz von Minderjährigen im römischen Recht basierte wesentlich auf der Wiedereinsetzung von Personen unter 25 Jahren. Die Kriterien für diesen Rechtsbehelf sind komplex, da unklar bleibt, ob das Alter allein oder eine individuelle Willensschwäche ausschlaggebend war. Die Quellen sind oft wenig aussagekräftig, legen jedoch nahe, dass der Minderjährige keine spezifische Willensschwäche nachweisen musste. Vielmehr hing der Schutz von der hypothetischen Beurteilung des Schadens ab: War der Nachteil auch einem umsichtigen Erwachsenen widerfahren, blieb er unbestraft; andernfalls konnte der Minderjährige Wiedereinsetzung fordern.

      Beneficium aetatis.
    • Utilitas Constantiniana.

      Privatrechtsgesetzgebung am Beginn des vierten Jahrhunderts.

      • 236bladzijden
      • 9 uur lezen

      Die legislative Tätigkeit Konstantins des Großen im Privatrecht zeigt eine Abkehr von der klassischen römischen Rechtsordnung, die bis zu Diokletian fortgeführt wurde. Während Diokletians Reskripte eine umfassende Darstellung der Privatrechtsordnung bieten, sind Konstantins Gesetze auf punktuelle Neuerungen beschränkt. Dennoch lassen sich in seinen Konstitutionen zentrale Merkmale erkennen: ein starkes Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht und ein gleichzeitiges Streben nach Rechtssicherheit, das vor allem dem öffentlichen Interesse dient, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und zu beschleunigen.

      Utilitas Constantiniana.
    • Actio de dolo

      Arglistklage im römischen Recht

      • 126bladzijden
      • 5 uur lezen

      Die römische Arglistklage thematisiert das Ungleichgewicht zwischen theoretischem Potenzial und tatsächlicher Anwendung im Rechtssystem. Sie erfasst vorsätzlich verursachte Vermögensnachteile, einschließlich Schäden durch Leistungsverweigerung. Um Zirkelschlüsse zu vermeiden, stützen sich römische Juristen auf bereits bestehende Ansprüche, die als Grundlage für die Haftung dienen. Dadurch wird die Arglistklage zu einem Mittel für Analogieschlüsse im Recht.

      Actio de dolo
    • Custodia.

      Garantiehaftung im römischen Recht?

      • 127bladzijden
      • 5 uur lezen

      Die Diskussion zur custodia-Haftung beleuchtet einen grundlegenden Widerspruch: Während die Verantwortung eines Bewachungspflichtigen oft als automatische Folge eines Diebstahls angesehen wird, wird sie in vielen Quellen auch mit Verschuldenshaftung in Verbindung gebracht. Diese Ambivalenz hat zu unterschiedlichen Auffassungen in der Forschung geführt, die zwischen Garantiehaftung und der Annahme eines Sorgfaltspflichtverstoßes schwanken. Eine Klärung des Dilemmas erfordert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Definition des Diebstahlsbegriffs im antiken Rom.

      Custodia.
    • Römisches Recht

      Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen

      Römisches Recht