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Salome Wolf

    Rechtsirrtum im Privatrecht - Argument oder Anachronismus?
    Prävention im Recht
    • Prävention im Recht

      • 331bladzijden
      • 12 uur lezen

      Der Band versammelt Beiträge von Nachwuchsforschenden der Juristischen Fakultät der Universität Basel zum Thema „Prävention im Recht“. Die neunzehn Artikel decken Bereiche des Privat-, Straf- und öffentlichen Rechts ab und weisen zahlreiche internationale Bezüge auf. Die Themen reichen von Videoüberwachungsmaßnahmen über präventive Kontosperren gemäß UNO-Resolutionen bis hin zu neuen Eheungültigkeitsgründen im Ausländerrecht. Es wird diskutiert, ob elterliche Pflichten als indirekte Rechtsdurchsetzung fungieren können und die Rolle der Patientenverfügung im Kontext des präventiven Schutzes vor ärztlicher Fremdbestimmung. Weitere Aspekte umfassen präventive Maßnahmen im Tierschutzrecht, die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht und die präventive Wirkung von §241a BGB. Auch die Anti-suit injunctions in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit sowie die Instrumente der Risikovorsorge im Lebensmittelrecht werden behandelt. Zudem wird die Suizidprävention unter strafrechtlichen und paternalistischen Gesichtspunkten analysiert. Der Band beleuchtet die erlaubte Selbsthilfe als Element der Kriminalitätsprävention und diskutiert das Präventionspotential einer opferfreundlichen Rechtsprechung sowie präventive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen des Haager Programms.

      Prävention im Recht
    • Die Problematik des Rechtsirrtums wird im Allgemeinen eher dem Straf- als dem Privatrecht zugeordnet. Das schweizerische Obligationenrecht räumt dem Rechtsirrtum denn auch keine besondere Stellung ein. Wenn der Begriff in Lehre und Rechtsprechung trotzdem auftaucht, weckt das die Neugier. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob dem Rechtsirrtum tatsächlich auch im Privatrecht eine gesonderte – und insbesondere diskriminierte – Stellung zukommt, worauf eine solche zurückzuführen ist und ob sie gerechtfertigt erscheint. Anhand einer kritischen Analyse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Rechtsirrtum beim Vertragsschluss und im Bereicherungsrecht soll gezeigt werden, dass Entscheide, die im Ergebnis durchaus richtig sein mögen, bisweilen auf zweifelhafter Argumentation beruhen. Die Verfasserin kommt zum Schluss, dass nicht nur de lege lata die Unterscheidung von Rechts- und Tatsachenirrtum aufzugeben ist, sondern darüber hinaus de lege ferenda auch diejenige von Erklärungs- und Motivirrtum. Stattdessen ist materiellen Kriterien der Vorzug zu geben. Gestützt wird diese Ansicht nicht zuletzt auch durch einen Blick auf ausländische Rechtsordnungen sowie international vereinheitlichte Regelwerke

      Rechtsirrtum im Privatrecht - Argument oder Anachronismus?